Dessau-RoĂlau (ots) – Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am 2. Dezember 2025 um 16:20 Uhr auf dem Dessauer Hauptbahnhof einen 49-jĂ€hrigen Mann. Die ĂberprĂŒfung seiner personenbezogenen Daten mit dem Fahndungsbestand der Polizei brachte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum Vorschein. Im Juli 2025 wurde der Deutsche wegen Diebstahls in drei FĂ€llen durch das Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstrafe von 240 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Mann bislang die Geldstrafe nicht bezahlte und unbekannten Aufenthaltes ist, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft den Haftbefehl im November 2025.
Diesen eröffneten die EinsatzkrĂ€fte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunĂ€chst mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Den haftabwendenden Betrag von 240 Euro konnte der Mann nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen MaĂnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Freiheitsstrafe von 15 Tagen anzutreten. Die EinsatzkrĂ€fte informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.
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Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 03. Dezember 2025
