Innerhalb von 5 Stunden: Bundespolizei vollstreckt gleich zwei Haftbefehle

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Magdeburg (ots) – Am Montag, den 21. Februar 2022 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 10:30 Uhr einen 34-JĂ€hrigen auf dem Magdeburger Hauptbahnhof. Bei der sich anschließenden fahndungsmĂ€ĂŸigen ÜberprĂŒfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass der rumĂ€nische Staatsangehörige seit Oktober 2021 per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gesucht wurde. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Magdeburg im August 2020 aufgrund eines Betruges zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Da der Mann lediglich einen Teil seiner geforderten Geldstrafe beglich, erging jener Vollstreckungshaftbefehl.

Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und mit in die DienstrÀume am Hauptbahnhof. Dort eröffneten sie ihm den Haftbefehl. Nach Zahlung der offenen Strafe von 500 Euro sowie der angefallenen Kosten von 168,10 Euro konnte er die Wache der Bundespolizei wieder verlassen.

Keine fĂŒnf Stunden spĂ€ter hatte ein 25-JĂ€hriger weniger GlĂŒck. Er nutzte eine Regionalbahn auf der Strecke Helmstedt – Wefensleben ohne ein fĂŒr die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen. Am Magdeburger Hauptbahnhof wurde er daraufhin kontrolliert. Allerdings konnte er kein Ausweisdokument vorweisen und wurde zur IdentitĂ€tsfeststellung mit auf die Dienststelle genommen. Nach Ermittlung seiner Personalien und den Abgleich dieser im polizeilichen Informationssystem, wurde bekannt, dass der afghanische Staatsangehörige seit Januar 2022 per Erzwingungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde. Das Amtsgericht Salzgitter hatte ihn im November vergangenen Jahres aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu 16 Tagen Erzwingungshaft verurteilt.

Der Mann stellte sich trotz ergangener Ladung nicht dem Strafantritt, folglich erging der Haftbefehl. Aus diesem geht weiterhin hervor, dass er einer Haft mit der Zahlung von 500 Euro entgehen kann. Die geforderte Geldstrafe konnte er jedoch auch am gestrigen Tag nicht aufbringen. Dementsprechend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Zudem erhĂ€lt er eine Strafanzeige wegen seiner begangenen „Schwarzfahrt“.

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