Hinweis Magdeburger Ordnungsamt: Auch Parkverstöße können Punkte in Flensburg einbringen

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Magdeburg. Der neue Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist mittlerweile ein halbes Jahr in Kraft. Vielen Autofahrenden ist vermutlich noch nicht bewusst, dass es nunmehr auch durch Parkverstöße zu Punkt-Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg kommen kann. Hierauf möchte das Ordnungsamt Magdeburg aus gegebenem Anlass hinweisen. Immerhin wurde seit November 2021 in 68 Fällen ein solcher Punkt im Rahmen eines Parkverstoßes verhängt.

Hier ein Überblick zu den wichtigsten Parkverstöße, welche zusätzlich zur Geldbuße mit einem Punkt in o.g. Register belegt sind:

  • Parken auf dem Gehweg mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Halten in der zweiten Reihe mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Entgegen der Ausschilderung nicht den rechten Gehweg zum Parken nutzen mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Parken auf einem unbeschilderten Radweg mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Parken auf einem ausgeschilderten Radweg mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Parken auf einem ausgeschilderten Geh- und Radweg mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender
  • Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer*innen mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender

Symbolfoto/pixabay