Heranwachsender muss fĂŒr 9 Tage in Ordnungshaft

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Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:30 Uhr einen 19-JĂ€hrigen am Hauptbahnhof Magdeburg. Da er sich gegenĂŒber den Beamten nicht ausweisen konnte, stellten diese seine Personalien mĂŒndlich persönlich fest. Eine ÜberprĂŒfung in der Fahndungsdatei der Polizei lieferte den EinsatzkrĂ€ften einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. So blieb der junge Deutsche im Jahr 2022, trotz vorheriger ergangener Ladung, einer Hauptverhandlung fern, in der er als Zeuge geladen war.

Nach Beschluss des Amtsgerichtes Wittenberg vom MĂ€rz 2023 wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro oder einer Ordnungshaft von 6 Tagen erhoben. Da er sich, trotz vorheriger Ladung, weder der Haft stellte, noch das Ordnungsgeld zahlte, erließ die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft im August dieses Jahres den Haftbefehl zur Ordnungshaft. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle.

WÀhrend einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der zustÀndigen Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass gegen den Polizeipflichtigen ein zweiter Haftbefehl zur Ordnungshaft vorlag. So wurde nach Beschluss des selbigen Amtsgerichtes im September 2022 ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder einer Ordnungshaft von 3 Tagen wegen nicht abgeleisteter Sozialstunden erlassen. Auch hier stellte er sich weder der Haft, noch zahlte der Heranwachsende das erhobene Ordnungsgeld.

Den gesamten Betrag von insgesamt 450 Euro konnte der Festgenommene nicht begleichen und wurde am selbigen Tag an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.

Text/Foto: Bundespolizei