Hausverbot fĂŒr den Hauptbahnhof Halle: Mann leistet Widerstand und beleidigt Bundespolizisten

Veröffentlicht in: Blaulicht Sachsen-Anhalt | 0

Halle/Saale (ots) – Am Freitag, den 26. Mai 2023 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle/Saale gegen 12:15 Uhr durch Sicherheitsmitarbeiter der Bahn um UnterstĂŒtzung gebeten: Zuvor stieg ein 32-jĂ€hriger Reisender in einen Regionalexpress auf Bahnsteig 12 ein. Die Kundenbetreuerin wollte seinen Fahrschein kontrollieren, jedoch fĂŒhrte der Inder weder einen bei sich, noch wollte er einen erwerben.

Die Aufforderungen der Zugbegleiterin sowie der hinzugerufenen Sicherheitsmitarbeiter, den Zug wieder zu verlassen, ignorierte er. Auch den Anweisungen der kurz danach eintreffenden Bundespolizisten folgte er nicht und musste nach mehrmaligen Androhungen mittels einfacher körperlicher Gewalt aus dem Zug gefĂŒhrt werden. Auf dem Bahnsteig wollten die Bundespolizisten nach einem IdentitĂ€tsnachweis suchen. Gegen diese polizeiliche Maßnahme wehrte er sich und musste zu Boden gebracht werden. Zudem beleidigte er die Bundespolizisten mit ehrverletzenden Worten und zeigte ihnen den ausgestreckten Mittelfinger.

Da die Personalien vor Ort nicht festgestellt werden konnten, nahmen die Bundespolizisten den Mann mit zur Dienststelle. Hier konnte zweifelsfrei festgestellt werden, um wen es sich bei den TatverdĂ€chtigen handelte. Zudem wurde ermittelt, dass seine Duldung bereits im April des vergangenen Jahres ausgelaufen war und er bis April 2024 ein Hausverbot fĂŒr den Hauptbahnhof Halle/Saale besitzt. Letztendlich ergab die ÜberprĂŒfung seiner Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei noch, dass die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgrund eigenen Ermittlungen nach dem aktuellen Wohnort des Mannes ersuchte. Beide Behörden wurden darĂŒber in Kenntnis gesetzt und die zustĂ€ndige AuslĂ€nderbehörde wurde ebenfalls informiert.

Den Mann erwarten Strafanzeigen wegen des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland, der Leistungserschleichung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, den Beleidigungen sowie des Hausfriedensbruchs.

Text/Foto: Bundespolizei