Gesetzliche Neuregelungen (Teil 2): Das ändert sich im Januar 2022

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Mindestlohn, Arbeitslosmeldung online

Der Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 9,82 Euro. Die Anhebung beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.

Elektronische Arbeitslosmeldung

Ab 1. Januar können sich Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen online arbeitslos melden. Eine persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort bleibt aber möglich.

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Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz werden die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht, der Zugang zu einer regulären Ausbildung ermöglicht und der Schutz vor Gewalt verbessert.

Budget für Ausbildung wird ausgeweitet

Ab 1. Januar können auch junge Menschen mit Behinderungen, die bereits im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sind, mithilfe des Budget für Ausbildung eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Mit den Einheitlichen Ansprechstellen werden ab 2022 alle Arbeitgeber dabei unterstützt, schwerbehinderte Menschen einzustellen. In den Ansprechstellen wird zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beraten. Die Ansprechpartner unterstützen auch bei der Antragsstellung.

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Soziales, Rente und Wohnen

Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2022

In der Sozialversicherung werden zum 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen an die Einkommensentwicklung angepasst.

Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2022 monatlich 270 Euro (West) beziehungsweise 260 Euro (Ost) betragen.

Renteneintrittsalter weiter angehoben

Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1956 beziehungsweise 1957 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten beziehungsweise mit 65 Jahren und elf Monaten.

Regelsätze steigen ab 2022

Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird so gestellt, als hätte er über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet wie zuvor (Zurechnungszeit). Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und elf Monaten.

Mehr Wohngeld für 640.000 Haushalte

Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 erstmals automatisch erhöht und danach alle zwei Jahre entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Weniger Menschen müssen zu Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wechseln, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

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Pflege

Entlastung für Pflegekräfte und Pflegebedürftige

Die Pflege in Deutschland wird verbessert – für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und das Pflegepersonal. Wenn Pflegebedürftige im Heim wohnen, zahlt die Pflegeversicherung ab 1. Januar einen Zuschlag. So werden Pflegebedürftige von steigenden Pflegekosten nicht überfordert.

Quelle Bundesregierung v. 27. Dezember 2021