Gesetzliche Neuregelungen im Februar / Keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr

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Mehr Trinkbrunnen im öffentlichen Raum, keine Maskenpflicht im Fernverkehr mehr, Hausgrillen als Lebensmittel zugelassen – und bei der Wahl des Europaparlaments dĂŒrfen in Deutschland kĂŒnftig auch 16- und 17-JĂ€hrige ihre Stimme abgeben. Diese und weitere Regelungen treten im Februar in Kraft.

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Gesundheit

Maskenpflicht im Fernverkehr entfÀllt

Ab dem 2. Februar mĂŒssen Reisende in ZĂŒgen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Coronaschutz-Maske mehr tragen.

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Corona: Änderungen Arbeitsschutz, Krankschreibung, Grundsicherung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung lÀuft zum 2. Februar vorfristig aus. Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind weiterhin möglich.

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Corona-Testpflicht fĂŒr Einreisende aus China

Mit Blick auf die Infektionswelle in China hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Unter anderem gilt seit dem 7. Januar 2023 fĂŒr Einreisende aus China eine Testpflicht.

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Umwelt

KĂŒnftig mehr Trinkwasserbrunnen in der Öffentlichkeit

Allen BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern soll im öffentlichen Raum der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Sofern technisch machbar und dem lokalen Bedarf entsprechend, sollen Kommunen Trinkwasserbrunnen aufstellen – beispielsweise in Parks, FußgĂ€ngerzonen und in Einkaufspassagen. Das Gesetz ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

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Ende von Energiesparlampen mit Quecksilber

Quecksilber darf seit ĂŒber 15 Jahren nicht mehr in Elektro- oder ElektronikgerĂ€ten verwendet werden. Bisher gab es noch Ausnahmen fĂŒr einige Typen von Leuchtstofflampen. Ab 2023 verbietet das EU-Recht nun endgĂŒltig die weitere Produktion dieser Lampen. Vorhandene Lagerware darf noch verkauft und erworben werden.

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Rente

HĂ€rtefallfonds – Einmalzahlungen beantragen

Der HĂ€rtefallfonds richtet sich an einige Renterinnen und Rentner aus Ostdeutschland, SpĂ€taussiedlerinnen und SpĂ€taussiedler sowie an jĂŒdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Betroffene mit geringen Renten können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten: Die Antragsformulare sind online verfĂŒgbar.

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Verbraucherschutz

Hausgrille als Lebensmittel zugelassen

Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen dĂŒrfen seit kurzem und Larven des GetreideschimmelkĂ€fers ab dem 26. Januar 2023 im Essen enthalten sein. Wenn Insekten verwendet werden, muss das auf der Zutatenliste der Produkte gekennzeichnet sein.

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Energie

Mehr Windenergie fĂŒr Deutschland

Bis 2030 soll sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien verdoppeln. Dabei spielt die Windkraft eine wichtige Rolle. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ schreibt verbindliche FlĂ€chenziele fĂŒr die BundeslĂ€nder vor. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Es tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

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Wahlrecht

Ab 16 Europa-Parlament wĂ€hlen

Bei der Wahl des Europaparlaments dĂŒrfen in Deutschland kĂŒnftig auch 16- und 17-JĂ€hrige ihre Stimme abgeben. Die nĂ€chste Europawahl findet bereits im FrĂŒhjahr 2024 statt.

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Wirtschaft

Die meisten Zölle zwischen der EU und Kanada fallen weg

Durch das CETA-Freihandelsabkommen (umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen EU und Kanada können Unternehmen ihre Produkte auf beiden MĂ€rkten leichter anbieten und verkaufen. DafĂŒr sind zum Beispiel knapp 98 Prozent der Zölle zwischen beiden Volkswirtschaften weggefallen. Die positiven Effekte des neuen Abkommens: robustere Lieferketten, ein besserer Zugang zu wichtigen Rohstoffen, klimafreundliche Technologien und Vorprodukte, Chancen fĂŒr neue ArbeitsplĂ€tze sowie idealerweise niedrigere Preise.

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Quelle Bundesregierung

Foto/pixabay