Gesetzliche Neuregelungen bei Pfand, Plastik und Elektromüll

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Pfandpflicht für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff

Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken.

Dünne Plastiktüten verboten

Seit 1. Januar 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Die Änderung im Verpackungsgesetz trägt dazu bei, die Umwelt vor Plastikmüll zu schützen. Weiter erlaubt sind nur leichte „Hemdchenbeutel“, die aus Hygienegründen oder für loses Obst und Gemüse angeboten werden.

Elektromüll: Rücknahme von Altgeräten

Verbraucherinnen und Verbraucher können Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Die Regelung trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Für Händler gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

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