Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023

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Das Jahr 2023 beginnt mit einer Reihe von Neuerungen, die Familien, Wohngeldbeziehenden und Studierenden zugutekommen. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente entfĂ€llt. Speisen und GetrĂ€nke zum Mitnehmen mĂŒssen in Mehrwegverpackungen angeboten werden.

Familie und Kinder

Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen fĂŒr Kinder

Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern fĂŒr jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusĂ€tzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

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Kita-QualitÀtsgesetz

FĂŒr eine bessere QualitĂ€t in der Kindertagesbetreuung unterstĂŒtzt der Bund die LĂ€nder in den Jahren 2023 und 2024 mit je zwei Milliarden Euro.

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Junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten

Aktuell geben junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen mĂŒssen.

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Arbeit – Soziales – Rente

BĂŒrgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit

BĂŒrgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem BĂŒrgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stĂ€rker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die UnterstĂŒtzung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

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Energiepreispauschale fĂŒr Studierende

Studierende und FachschĂŒlerinnen und FachschĂŒler erhalten eine Einmalzahlung fĂŒr die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

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Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro

Die Grenze fĂŒr Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen BeschĂ€ftigte dann geringere BeitrĂ€ge in die Sozialversicherungen.

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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlÀngert

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlĂ€ngert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit fĂŒr Unternehmen.

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Neuregelungen in der Sozialhilfe

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und fĂŒr die ergĂ€nzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

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Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfĂ€llt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die BĂŒrokratie. Erleichterungen gibt es auch in der KĂŒnstlersozialversicherung.

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Neue Beitragsbemessungsgrenzen fĂŒr 2023

Die RechengrĂ¶ĂŸen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jĂ€hrlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).

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BeitragssÀtze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung betrĂ€gt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird fĂŒr das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.

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Anhebung der Altersgrenzen

Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und fĂŒr die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. FĂŒr die folgenden GeburtsjahrgĂ€nge erhöht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. FĂŒr die JahrgĂ€nge 1964 und jĂŒnger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

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Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jĂŒngeren Jahren vermindert erwerbsfĂ€hig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hĂ€tten diese ĂŒber den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlĂ€ngert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.

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KĂŒnstlersozialabgabe ab 2023 bei fĂŒnf Prozent

Der Abgabesatz in der KĂŒnstlersozialversicherung betrĂ€gt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund 59 Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der KĂŒnstlersozialabgabe im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwĂ€cht. DarĂŒber hinaus werden zukĂŒnftig die Zuverdienstmöglichkeiten fĂŒr Versicherte bei einer weiteren nicht kĂŒnstlerischen selbststĂ€ndigen TĂ€tigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz fĂŒr BerufsanfĂ€ngerinnen und BerufsanfĂ€nger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von BeitragszuschĂŒssen durch die KĂŒnstlersozialkasse.

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ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung entfÀllt

Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn BeschÀftigte arbeitsunfÀhig sind. Es muss also keine ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung (AU) mehr vorgelegt werden.

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Steuern und Finanzen

Bundeshaushalt 2023

Der Bundeshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fĂŒnf Milliarden Euro. Daraus können pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, finanziert werden.

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Inflationsausgleich fĂŒr 48 Millionen Menschen

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird fĂŒr rund 48 Millionen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden Familien gezielt unterstĂŒtzt, indem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden.

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Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet

Steuerentlastung bei Homeoffice und RentenbeitrĂ€gen, Anhebung von Pausch- und FreibetrĂ€gen mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich fĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger viele steuerliche Verbesserungen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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RentenbeitrÀge voll von der Steuer absetzbar

BeschĂ€ftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre RentenbeitrĂ€ge ab dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast, sondern verhindert auch kĂŒnftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Effektive Durchsetzung von Sanktionen und BekÀmpfung von GeldwÀsche

Sanktionen können nun besser umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung eingerichtet, die die Maßnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur GeldwĂ€schebekĂ€mpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.

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Steuererleichterungen fĂŒr Solaranlangen

FĂŒr Besitzer von Solaranlagen gibt es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfĂ€llt fĂŒr einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen ErzeugerstromzĂ€hler installieren zu lassen. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafĂŒr ist die Bruttoleistung: Bei Ein- und ZweifamilienhĂ€usern sowie GebĂ€uden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei MehrfamilienhĂ€usern maximal 15 Kilowatt pro Einheit.

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ErmĂ€ĂŸigte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023 verlĂ€ngert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprĂŒnglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-BeschrĂ€nkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstĂŒtzen. FĂŒr GetrĂ€nke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

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Höhere Tabaksteuer

Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet und ist ĂŒberwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.

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Wohnen und Bauen

Mehr Wohngeld fĂŒr mehr Menschen

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der bisher grĂ¶ĂŸten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt.

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Faire Aufteilung des CO2-Preises

Je schlechter die Fassade eines GebĂ€udes gedĂ€mmt ist, je Ă€lter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023 werden Vermieterinnen und Vermieter stĂ€rker beteiligt – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

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Bauen und Sanieren fĂŒr den Klimaschutz

Zum 1. Januar tritt die novellierte Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude in Kraft. Neue Förderboni und leichtere Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses ermöglichen. FĂŒr Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.

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Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlÀngert

Seit Mai 2020 gelten erleichterte Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem fĂŒr Großvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023 verlĂ€ngert.

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Umwelt und Klima

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

Der Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen wird ĂŒber den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird nur fĂŒr Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung betrĂ€gt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis ĂŒber 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der Förderung gekauften Autos dĂŒrfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft werden.

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Verpflichtende Mehrwegverpackungen fĂŒr Speisen und GetrĂ€nke To-Go (zum Mitnehmen)

Ab 1. Januar 2023 mĂŒssen To-Go-Speisen und -GetrĂ€nke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei dĂŒrfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.

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Landwirtschaft   

Sechs Milliarden Euro jĂ€hrlich fĂŒr eine ökologische Landwirtschaft

Ab 2023 stehen in Deutschland jĂ€hrlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln fĂŒr ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und ErnĂ€hrungssystem sowie fĂŒr attraktive lĂ€ndliche RĂ€ume zur VerfĂŒgung. Grundlage fĂŒr die Umsetzung ist der nationale GAP-Strategieplan.

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Antibiotika in der Tierhaltung – Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen

Eine verbesserte Datenerfassung soll fĂŒr einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen. Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.

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Mehr FlĂ€che fĂŒr zusĂ€tzliches Getreide

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf den internationalen AgrarmĂ€rkten gefĂŒhrt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig fĂŒr das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen fĂŒr den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. FĂŒr Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen AckerflĂ€che stillzulegen sowie der jĂ€hrliche Wechsel der Fruchtfolge 2023 ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut werden.

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Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom- Gas- und WĂ€rmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. MĂ€rz 2023, gelten aber rĂŒckwirkend ab Januar 2023.

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EEG 2023: Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen

Das EEG 2023 ist die grĂ¶ĂŸte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafĂŒr, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

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Mehr Windenergie auf See

Der Ausbau der Offshore-Windenergie wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70 Gigawatt erzeugt werden.

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Kernkraftwerke können befristet weiterbetrieben werden

Atomkraftwerke, die noch in Betrieb sind, können bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, fĂŒr den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.

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Schnellerer Ausstieg aus der Braunkohle in NRW

Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit rund acht Jahre frĂŒher als bisher geplant.

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Gesundheit und Pflege

Triage in der Pandemie neu geregelt

Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter UmstĂ€nden die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine ĂŒberlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. HierfĂŒr darf ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berĂŒcksichtigt werden. Kriterien wie Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.

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Entlastung von PflegekrÀften in KrankenhÀusern

Die Personalsituation in der Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal-
bemessung verbessert. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung weiterentwickelt. PĂ€diatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser ausgestattet.

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Corona-Impfung: Übergang in die Regelversorgung

Die Coronavirus-Impfverordnung wird ĂŒber den 31. Dezember verlĂ€ngert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln vergĂŒtet.

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Verbraucher

Verbot von weiteren Tattoofarben

Bereits im Januar 2022 wurden mehr als 4000 gefĂ€hrliche Chemikalien in TĂ€towierfarbe und Permanent Make-up beschrĂ€nkt oder verboten. Am 4. Januar 2023 lĂ€uft die Übergangsfrist fĂŒr zwei weitere Tattoo-Farbstoffe aus: „Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“ sind dann auch verboten.

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Verkehr

Mehr Geld fĂŒr den ÖPNV

Die LĂ€nder erhalten mehr Finanzmittel, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Der Bund stellt dafĂŒr Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur VerfĂŒgung.

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Lkw-Maut steigt

Zum 1. Januar steigen die SĂ€tze fĂŒr die Lkw-Maut. Hintergrund fĂŒr die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten fĂŒr Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsĂ€chlich verursachten Kosten fĂŒr Luftverschmutzung und LĂ€rmbelastung. Das neue Wegekostengutachten fĂŒr Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.

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Wirtschaft

Mehr Verantwortung fĂŒr Unternehmen in der Lieferkette

Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. GestĂ€rkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese Pflichten gelten fĂŒr den eigenen GeschĂ€ftsbereich, fĂŒr das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

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Migration – Asyl

Mehr Chancen fĂŒr gut integrierte GeflĂŒchtete

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird beendet. GeflĂŒchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Asylverfahren beschleunigen

Asylverfahren werden beschleunigt und die Rechtsprechung vereinheitlicht. Ziel ist es, bessere und schnellere Entscheidungen in den Verfahren herbeizufĂŒhren und dadurch Gerichte und Behörden zu entlasten.

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Digitalisierung

GesetzesverkĂŒndung kĂŒnftig elektronisch

Gesetze und Rechtsverordnungen werden kĂŒnftig nicht mehr ĂŒber das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.

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Wahlrecht   

Zur Europawahl schon mit 16 Jahren

Das Mindestwahlalter bei den Wahlen zum EuropÀischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die nÀchsten Wahlen zum EuropÀischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

Quelle/Bundesregierung

Symbolfoto/pixabay