Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ĂŒbernimmt die weitere Bearbeitung im Ermittlungsverfahren wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg

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Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht gemĂ€ĂŸ § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und ĂŒbernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Foto).

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 14.12.2022

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