Halle (Saale) (ots) – Am Montag, den 1. September 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 12:03 Uhr eine mĂ€nnliche Person im Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der sich anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Halle – Zweigstelle Naumburg gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann suchte.
Bereits im Januar 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Zeitz wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs in acht FĂ€llen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Der 33-JĂ€hrige stellte sich jedoch nicht dem Strafantritt, demnach erlieĂ oben genannte Staatsanwaltschaft im MĂ€rz dieses Jahres einen Haftbefehl. Ein Weitere folgte vier Monate spĂ€ter. Grundlage hierfĂŒr war seine rechtskrĂ€ftige Verurteilung, erneut durch das Amtsgericht Zeitz, wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Das StrafmaĂ umfasste eine Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von ursprĂŒnglich 50 Tagen Haft. Weder zahlte er den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich dem Strafantritt.
Die EinsatzkrĂ€fte eröffneten dem Deutschen diese, nahmen ihn fest und zunĂ€chst mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Nach Abschluss der notwendigen MaĂnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um die Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie die 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten. AbschlieĂend informierten die Beamten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug der Haftbefehle.
Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 02. September 2025