URTEIL: „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ – Gericht gibt Correctiv recht – „GEHEIMPLAN GEGEN DEUTSCHLAND“ – Scharfe Kritik am Urteil im Fall „Correctiv“
„Das ist Realitätsverweigerung vom Landgericht Hamburg“
Das Landgericht Hamburg hat Klagen gegen das Recherchenetzwerk Correctiv abgewiesen. Anlass war die Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen vom 25. November 2023. Correctiv hatte über ein Treffen von rechtsextremen AfD-Politikern und Unternehmern berichtet und Überlegungen zur Remigration öffentlich gemacht. Das Gericht wertete die Formulierung vom „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ als zulässige Meinungsäußerung.
Felix Zimmermann, Chefredakteur der Legal Tribune Online, hält das Urteil für problematisch. Viele Medien hätten den Bericht als Tatsachenbehauptung verstanden. Mehrere Redaktionen mussten ihre Berichte später untersagen lassen. Das Landgericht Hamburg argumentiert dagegen, Leser hätten die Zuspitzung erkennen können. Zimmermann spricht von einem Widerspruch zur Realität. Brisant bleibt der Fall auch wegen der Folgen.
„Rein faktisch haben es so viele Medien nicht erkannt“
Die Correctiv-Recherche löste bundesweite Proteste aus. Kritiker sehen darin eine alarmistische Wirkung. Andere Gerichte, etwa das Landgericht Berlin, bewerten die Darstellung strenger. Der juristische Streit um Deutung, Wirkung und Verantwortung der Medien ist damit nicht beendet.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 21. Dezember 2025
