Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

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Das Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellt der Verbraucherzentrale des Landes im laufenden Jahr 2022 insgesamt 1.964.870 Euro als institutionelle Förderung zur VerfĂŒgung. Die Auszahlung an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. (VZSA) erfolgt vereinbarungsgemĂ€ĂŸ in monatlichen Raten. Die erste Überweisung wurde nunmehr vollzogen.

Sachsen-Anhalts Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger (Foto): „Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist eine unverzichtbare Institution. Die Verbraucherberatung klĂ€rt auf, informiert, hilft und vertritt die Interessen aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Die UnterstĂŒtzung des Landes ist ein wichtiges Signal und zeigt welche Bedeutung die Verbraucherzentrale hat.“

Marco Tullner, Vorstandsvorsitzender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. (VSZA), ergĂ€nzt: „Durch das neu zugeschnittene Ministerium fĂŒr Justiz und nun auch Verbraucherschutz sorgt das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Förderung der Verbraucherzentrale dafĂŒr, dass vor Ort, ĂŒber Telefon und im Internet eine anbieterunabhĂ€ngige und gut erreichbare Verbraucherberatung mit hoher QualitĂ€t fĂŒr die Verbraucherinnen und Verbraucher gesichert wird.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verwendet die bereitgestellten Mittel u. a. um Personalausgaben zu decken, Investitionen zu tÀtigen und das Beratungsangebot zu gewÀhrleisten. Im Jahr 2021 hatte das Land Sachsen-Anhalt die VZSA mit insgesamt 1.883.695 Euro gefördert.

Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt v. 28. Januar 2022

Foto © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel