Festnahme bei landesweiter Sonderprüfung gegen Schwarzarbeit / Fluchtversuche verhindert

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Ermittlungsverfahren eingeleitet: Zoll stellt zahlreiche Verstöße in Sachsen-Anhalt fest

Magdeburg, Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Sangerhausen, Stendal (ots)

7 Strafverfahren, 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehrere Fluchtversuche und eine Festnahme sind das Ergebnis einer erfolgreichen Sonderprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Magdeburg.

In der Zeit vom 09.12. bis 11.12.2025 nahm das Hauptzollamt Magdeburg im Rahmen einer bundesweiten Sonderprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung insbesondere Branchen unter die Lupe, die eine besondere Risikogeneigtheit zur Clankriminalität besitzen.

„Insgesamt 79 Einsatzkräfte der FKS waren im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt im Einsatz und haben 166 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Der Schwerpunkt lag hierbei insbesondere auf Barbershops, Spielotheken, der Imbissgastronomie und Shishabars. Insgesamt wurden 83 Objekte u.a. von den Landkreisen Stendal und Salzwedel über Dessau-Roßlau, dem Bördekreis und Halle (Saale) bis in den Landkreis Harz geprüft.“ teilt Sebastian Schultz, Pressesprecher des Hauptzollamts Magdeburg, mit.

Im Ergebnis wurden 7 Straf- und 10 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet u.a. wegen des Verdachts des Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel, der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung sowie wegen Meldepflichtverstößen gegenüber der Sozialversicherung und Aufzeichnungspflichtverletzungen nach dem Mindestlohngesetz. Außerdem sind in 56 anderen Fällen weitere Prüfungen der FKS erforderlich, weil sich hier im Rahmen der Befragung Hinweise auf weitere Verstöße ergaben.

„Im Landkreis Harz versuchten sich insgesamt 6 Personen der Kontrolle des Zolls durch Flucht zu entziehen. Alle Fluchtversuche konnten jedoch durch die Zöllnerinnen und Zöllner vereitelt werden. In einem Fall musste sogar eine Festnahme erfolgen. Da sich im weiteren Verlauf bei diesen Personen ebenfalls Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten außerhalb der Zuständigkeit des Zolls ergaben, wurde die Landespolizei hinzugezogen.“ so Schultz weiter.

An die durchgeführten Maßnahmen vor Ort schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. So werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit Quelle: Zoll