Ethikrat-Mitglied Lob-Hüdepohl: Brauchen Instrumente, um Impfpflicht durchzusetzen – Zwangsimpfung dürfe es aber nicht geben

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Bonn/Berlin, 26. Januar 2022 – Im Vorfeld der Orientierungsdebatte im Bundestag über die mögliche Einführung einer Impfpflicht hat Ethikrat-Mitglied Andreas Lob-Hüdepohl im phoenix-Interview erneut für eine allgemeine Impfpflicht geworben, diese müsse aber befristet sein, ihre Durchsetzung müsse durch Erfassung, etwa in einem Impfregister, und Sanktionen gewährleistet werden, es dürfe aber nicht zur Zwangsimpfung kommen. „Zur Durchsetzung gehört zunächst einmal die Erfassung dazu, ob der Staat das über ein Impfregister macht oder über ein anderes Instrument, das ist eine politische Frage“, so Lob-Hüdepohl. Wichtig sei, „dass neben der Erfassung auch die Durchsetzung erfolgt, das heißt die Sanktionierung. Eine Regel, die nicht sanktioniert ist, die muss man dann gar nicht erst beschließen und deswegen sagen wir, ähnlich wie in Österreich oder anderen Ländern, muss es solche Instrumente geben, wie Bußgelder oder Ordnungsgelder.“

Entscheidend sei aber: „Auf keinen Fall darf eine Impfpflicht zu einer Zwangsimpfung führen. Das wäre zwar theoretisch denkbar, das halten wir aber für ausgeschlossen, denn damit wäre das wichtige Gut der körperlichen Selbstbestimmung nicht mehr geschützt“, verdeutlichte Lob-Hüdepohl die Position des Ethikrates. Die Impfpflicht müsse außerdem zeitlich befristet werden, abhängig vom Verlauf der Pandemie. „Es kann ja sein, dass Covid längst zu einer Grippe herabgestuft werden kann und dann ist eine solche Impfpflicht nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr legitim. Also, eine Verweildauer im öffentlichen Raum für zwei Jahre kann ich mir sehr gut vorstellen“, so Lob-Hüdepohl.

Foto/Text phoenix-Presseteam