Der Kauf eines Balkonkraftwerks wird 2024 noch attraktiver

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Eigentlich sollte das “Solarpaket 1”, mit dem die Regierung den flächenmäßigen Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigen will, schon kurz vor Weihnachten 2023 eingetütet werden. Aufgrund der Verzögerungen um die Genehmigung des Bundeshaushalts 2024 wurden die 2. und 3. Lesung im Bundestag jedoch auf die Sitzungswoche Ende Februar 2024 verlegt. Mit der abschließenden Abstimmung wird Ende März gerechnet.

Da sowohl die Parteien der Ampelregierung als auch die christlichen Oppositionsparteien dem Gesetz positiv gegenüberstehen, ist eine Verabschiedung ohne große Korrekturen zu erwarten. Solarpaket 1 enthält weitreichende Erleichterungen für PV-Dachanlagen und Solaranlagen über Freiflächen. Wichtig für die Millionen Mieter hierzulande sind die Fortschritte, die die sogenannten Balkonkraftwerke betreffen.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke für grünen Strom sind steckerfertige Mini-PV-Anlagen, die aus zwei oder mehr Modulen, einem Wechselrichter, einer Haltevorrichtung und einigen Metern Kabeln bestehen. Sie lassen sich am Balkongeländer beziehungsweise an der Fassade anbringen und können im Garten aufgestellt oder auf dem Garagendach befestigt werden.

Mit einem Balkonkraftwerk werden bis zu 40 Prozent des Stromverbrauchs eines Haushalts mit nachhaltig produzierter und kostenloser Energie gedeckt. Dadurch können auch Verbraucher ohne eigene Dachflächen direkt von der Energiewende profitieren.

Wie funktioniert eine Stecker-Solaranlage?

Grundsätzlich arbeitet ein Balkonkraftwerk nach demselben Prinzip wie eine herkömmliche PV-Anlage. Die Module aus Silizium produzieren aus den Sonnenstrahlen Gleichstrom. Der Wechselrichter wandelt diesen in gebrauchsfähigen Wechselstrom um. Zugleich sorgt er dafür, dass nicht mehr als die derzeit zulässigen 600 Watt/Peak (Wp) ins Hausnetz eingespeist werden.

Nachdem die Halterung angeschraubt und die Anlage gemäß der Herstellerangaben zusammengesteckt wurde, wird der Wechselrichter über ein Stromkabel mit einer Steckdose verbunden. Der so produzierte Strom sorgt dafür, dass der Zähler langsamer läuft und die Stromrechnung sinkt.

Wann rechnet sich ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk rechnet sich eigentlich immer. Die Höhe des Ertrags lässt sich jedoch nicht so ohne Weiteres definieren, weil dabei Faktoren wie der Standort, die Ausrichtung zur Sonne, die Höhe des Eigenverbrauchs und die installierte Leistung den Ausschlag geben. Verlässliche Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass sich eine Investition in ein Balkonkraftwerk zwischen drei und fünf Jahren amortisiert.

Balkonkraftwerke als Teil der Energiewende

Oft wird von Skeptikern die Wirkung von Balkonkraftwerken auf die Energiewende infrage gestellt. Es wird bezweifelt, ob sich der ganze Aufwand lohnt, zumal viele Mini-Solaranlagen aufgrund der begrenzten Anbringungsmöglichkeiten keine optimalen Erträge erzielen. Diese Fragestellung muss eindeutig bejaht werden.

In Deutschland gibt es zwischen 25 und 30 Millionen Balkone. Würden diese flächendeckend mit 800-Watt-Anlagen bestückt, die im Schnitt 500 Kilowattstunden Strom produzieren, könnten diese etwa 12.500 bis 15.000 Gigawattstunden zusätzliche Energie im Jahr erzeugen. Eine Energiemenge, die ganz Berlin mit seinen annähernd vier Millionen Einwohnern versorgt. Und dabei würden brachliegende, schon vorhandene Flächen genutzt, sodass keine Einschränkungen der Biodiversität zu befürchten sind.

Was ist bei der Standortwahl zu beachten?

Der Standort ist entscheidend für die Menge an Strom, die mit einem Balkonkraftwerk generiert werden kann. Dabei gilt es, den folgenden Aspekten Beachtung zu schenken:

  • In mitteleuropäischen Breiten wird die meiste Sonnenstrahlung aufgefangen, wenn die Module gen Süden ausgerichtet sind.
  • Bei Haushalten, deren Bewohner sich tagsüber außer Haus befinden, wird empfohlen, dass zwei Module nach Osten und zwei Module nach Westen zeigen.
  • Der höchste Ertrag wird erzielt, wenn sich die Module um 35° nach hinten neigen.
  • Schatten von Bäumen, Hauswänden oder Satellitenschüsseln reduzieren den Ertrag spürbar.

Ist ein Batteriespeicher sinnvoll?

Fast alle Hersteller bieten Wechselrichter an, die mit einem Anschluss für eine Speicherlösung ausgestattet sind. Damit kann der saubere und kostenlose Strom auch nachts genutzt werden. Allerdings kosten Solarbatterien mindestens 750 Euro, sodass die Rentabilität im Einzelfall geprüft werden muss.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke, die schon umgesetzt sind

Doch zurück zu den Verbesserungen, die mit der neuen Solarstrategie des Bundes in Verbindung zu bringen sind. Schon 2023 wurden einige Maßnahmen getroffen und Entscheidungen gefällt, die für die Photovoltaik im Allgemeinen und für Stecker-Solaranlagen im Speziellen von Vorteil sind.

Aussetzung der Mehrwertsteuer auf PV-Produkte

So hat zu Beginn des letzten Jahres die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf PV-Produkte und den damit verbundenen Dienstleistungen dafür gesorgt, dass Balkonkraftwerke quasi über Nacht um 19 Prozent billiger wurden. Nicht zuletzt deshalb wurden hierzulande bis Ende 2023 schon rund eine Viertelmillion Balkonkraftwerke verkauft.

Einfacher Schuko-Stecker anstatt teure Wieland-Steckdose

Jahrelang blockierte der einflussreiche Verband für Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) die rasche Ausbreitung von Mini-Solaranlagen. Der Verein bestand darauf, dass ein Balkonkraftwerk nur mittels eines Wieland-Steckers mit dem Hausnetz verbunden werden darf.

Ein solcher ist kostenintensiv und muss von einem Fachbetrieb installiert werden, wodurch die Rentabilität eines Balkonkraftwerks entscheidend geschmälert wird. Seit Mitte letzten Jahres dürfen nun auch einfache Schuko-Stecker verwendet werden.

Balkonkraftwerke werden nicht mehr als Bauprodukte eingestuft

Ende 2023 gab das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt, dass Balkonkraftwerke zukünftig nicht mehr als Bauprodukte bewertet werden. Diese Entscheidung hat die Konsequenz, dass Balkonkraftwerke auch in einer Höhe von über vier Metern platziert werden können. Überdies dürfen ab diesem Jahr moderne Module mit über zwei Quadratmetern Fläche ans Balkongeländer geschraubt werden.

Verbesserungen, die im Solarpaket 1 enthalten sind

Die folgenden Punkte erlangen mit der Verabschiedung von Solarpaket 1 Gültigkeit.

Vereinfachter Zugang für Mieter

Balkonkraftwerke werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in den “Katalog für privilegierte Maßnahmen” aufgenommen. Damit wird das Recht der Mieter auf die Installation einer Mini-Solaranlage garantiert. Trotzdem ist es ratsam, den Vermieter aus Gründen der Konfliktvermeidung vorab zu informieren, zumal, wenn in die Bausubstanz eingegriffen werden sollte.

Steigerung sowohl der Wechselrichter- als auch der Modulleistung

Die wohl wichtigste Änderung ist die mit dem Solarpaket verbundene Leistungssteigerung für Balkonkraftwerke. Diese wird in Bezug auf den Wechselrichter von 600 auf 800 Wp gesteigert. Damit wird die Leistung dem in der EU gültigen Wert angeglichen.

Bei PV-Anlagen ist es sinnvoll, wenn die Modulleistung die Wechselrichterleistung um einiges übertrifft. Dies garantiert, dass auch bei bedecktem Wetter ausreichend Strom generiert wird. Die jetzt erlaubten 1.200 Watt Leistung werden auf 2.000 Watt erhöht. Damit es zu keinen Überlastungen des Hausnetzes kommt, wird die Einspeisung vom Wechselrichter bei 800 Watt gedrosselt. Überschüssige Mengen werden entweder ins öffentliche Netz geleitet oder, falls vorhanden, zur Ladung eines Speichers genutzt.

Weniger Bürokratie

Derzeit muss ein Balkonkraftwerk noch doppelt angemeldet werden. Eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist und bleibt verpflichtend. Die Anmeldung beim regionalen Versorger dagegen wird zukünftig nicht mehr notwendig sein.

Keinen Zähleraustausch

Mini-PV-Anlagen sind aus administrativen Gründen nicht dafür vorgesehen, Überschüsse ins öffentliche Netz abzugeben. Trotzdem kann dies bei guter Wetterlage passieren. Daher ist es vorgeschrieben, auf Rechnung des regionalen Versorgers einen Zähler mit Rücklaufsperre einzubauen.

Aufgrund der großen Nachfrage sind die Versorger allerdings überlastet. Daher darf eine Anlage zukünftig sofort nach der Installation in Betrieb genommen werden, auch wenn nur ein rückwärts laufender Ferraris-Zähler zur Verfügung steht.

Titelfoto: Mit einem Balkonkraftwerk produzieren Mieter und Bewohner von Etagenwohnungen sauberen und kostenlosen Strom!

Text: pedom