Bundespolizei stellt 39-Jährigen mit 347 Tagen Restfreiheitsstrafe

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Magdeburg (ots) – Am Montag, den 7. August 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:00 Uhr einen 39-Jährigen im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes. Eine Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Leipzig mit gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht wurde.

Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn bereits im Juli 2018 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und im Dezember 2021 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Einen Teil der Strafen hatte der 39-Jährige bereits beglichen. Aktuell waren allerdings immer noch 214 Tage von der ersten und 133 Tage von der zweiten Verurteilung offen.

Die eingesetzten Bundespolizisten eröffneten dem Mann die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Danach brachten sie den 39-Jährigen, für die nächsten 347 Tage, in die Justizvollzugsanstalt Burg und informierten die ausschreibende Behörde über den Verbleib des Festgenommenen.

Text/Foto: Bundespolizei