Bundespolizei: Ein Mann – ein Tag – zehn Strafanzeigen

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Magdeburg (ots) – Am Dienstag, den 6. Mai 2025 nahm ein 52-JĂ€hriger um 02:03 Uhr an einem Imbisstand im Hauptbahnhof Magdeburg das Smartphone einer 40-jĂ€hrigen Frau widerrechtlich an sich. Die Mitarbeiterin des Stores bemerkte dies, sicherte das GerĂ€t und gab es der russischen Besitzerin zurĂŒck. Die Bestohlene meldete sich bei der Bundespolizei und zeigte den srilankischen Staatsangehörigen an. Mit Hilfe der couragierten Mitarbeiterin konnte der mutmaßliche Dieb eindeutig bekannt gemacht werden und erhielt nach seiner IdentitĂ€tsfeststellung durch eine eingesetzte Streife eine Strafanzeige wegen Diebstahls.

Um 08:01 Uhr schlug der mutmaßliche Handydieb erneut zu. In einem Regionalexpress von Berlin nach Magdeburg versuchte er ein weiteres Smartphone zu entwenden. Die 46-jĂ€hrige Reisende bemerkte den Diebstahl ebenfalls und wandte sich an den Zugbegleiter, welcher die Bundespolizei informierte. Eine weitere Streife kontrollierte den TatverdĂ€chtigen, durchsuchte ihn und konnte das gestohlene Handy in der Unterhose des Langfingers auffinden. Da der Mann sich weigerte, Angaben zu seiner Person zu machen, wurde er in die DienstrĂ€ume der Bundespolizei mitgenommen. Dort erfolgte eine zweifelsfreie Feststellung seiner IdentitĂ€t mittels Fingerabdruck-Scan. Hierbei wurde auch bekannt, dass er an diesem Tag nicht das erste Mal mit der Bundespolizei zu tun hatte. Zur Unterbindung weiterer strafbarer Handlungen wurde er kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Er erhielt eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls und einem Platzverweis fĂŒr den Hauptbahnhof Magdeburg. Daran hielt er sich allerdings nicht:

Um 11:02 Uhr betĂ€tigte der 52-JĂ€hrige grundlos die Notrufanlage im besagten Hauptbahnhof. Im Personentunnel konnte er von EinsatzkrĂ€ften gestellt und in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei mitgenommen werden. Dort angekommen, beleidigte er die eingesetzte Streife fortwĂ€hrend mit ehrverletzenden Worten. Die SicherheitskrĂ€fte der Deutschen Bahn stellten ihm aufgrund seines Gebarens ein zweijĂ€hriges Hausverbot fĂŒr den Hauptbahnhof aus. Außerdem wurden gegen ihn Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Missbrauch von Notrufen, SachbeschĂ€digung und Beleidigung eröffnet.

Beim Verlassen der RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei trat der TatverdĂ€chtige dann unvermittelt mit seinem, mit Stahlkappen beschuhtem Fuß, gegen die Wade einer Beamtin, wodurch diese starke Schmerzen verspĂŒrte. Demnach wurde er zu Boden gebracht und musste im weiteren Verlauf gefesselt werden. Es wurden weitere Strafanzeigen wegen des tĂ€tlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und gefĂ€hrlicher Körperverletzung erstellt.

Text/Foto: Bundespolizei am 07. Mai 2025