Blockade der Autobahnauffahrten / Erben: Grundrechte sind nicht schrankenlos, auch nicht die Versammlungsfreiheit

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Magdeburg. Am Montag kam es in Sachsen-Anhalt zu zahlreichen Straßenblockaden mit landwirtschaftlichen Maschinen und Nutzfahrzeugen. Viele dieser Aktionen waren zuvor nicht als Versammlungen angemeldet worden, wurden aber von Versammlungsbehörde und Polizei als Spontan- und Eilversammlungen eingestuft. Gegen diese wurde regelmäßig nicht eingeschritten. Oft ist nicht einmal bekannt, wer die teilweise zehnstündigen Blockaden von Bundesstraßen überhaupt durchgeführt hat. Diese unangemeldeten Versammlungen wurden ausdrücklich nicht von den Kreisbauernverbänden organisiert.

Am heutigen Mittwoch werden fast alle Autobahnauffahrten in Sachsen-Anhalt für mehrere Stunden blockiert. Die Blockaden wurden angemeldet und von der Versammlungsbehörde nicht eingeschränkt oder verboten.

Für den innenpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben (Foto), ist das Vorgehen der Behörden in Sachsen-Anhalt nur bedingt nachvollziehbar: „Es ist das gute Recht der Bäuerinnen und Bauern, gegen Maßnahmen zu protestieren, mit denen sie nicht einverstanden sind. Aber das muss im Rahmen der Gesetze geschehen. Das war am Montag bei weitem nicht der Fall und ein Einschreiten der Behörden war nicht ansatzweise erkennbar.“

Der SPD-Innenpolitiker hat deshalb für die morgige Sitzung des Innenausschusses des Landtags beantragt, dass das Innenministerium dort Stellung nimmt und die Gründe darlegt, warum man Proteste, wenn sie rechtswidrig sind, quasi tatenlos geschehen lässt: „Kein Grundrecht ist schrankenlos, auch nicht die Versammlungsfreiheit, erst recht, wenn dabei bei den vermeintlichen Eil- und Spontanversammlung eindeutig gegen das Versammlungsgesetz verstoßen wird. Zudem muss die Ausübung der Versammlungsfreiheit auch verhältnismäßig sein, denn auch diejenigen, die nicht demonstrieren, haben Grundrechte. Wenn heute fast alle Autobahnausschlussstellen in Sachsen-Anhalt mit dem Segen der Behörden stundenlang blockiert werden dürfen, bin ich auf die Begründung des Innenministeriums sehr gespannt, warum das noch verhältnismäßig ist.“

Text/Foto: SPD Sachsen-Anhalt am 10. Januar 2024