Wiesbaden (ots) – Mit dem 8. Aktionstag zur BekĂ€mpfung von Hasspostings geht die deutsche Polizei am 30.11.2022 in einer bundesweiten Aktion wieder gemeinsam gegen die Verfassenden strafbarer Posts im Internet vor. Denn Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fĂŒnf Jahren Haft geahndet werden können.
Seit heute Morgen fĂŒhren Polizeibehörden in 14 BundeslĂ€ndern insgesamt 91 polizeiliche MaĂnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei koordiniert diese MaĂnahmen.
Obwohl die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings einen RĂŒckgang aufweisen (2021: 2.411; 2020: 2.607, -7,5 Prozent), ist dies kein Grund zur Entwarnung. Denn viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt, nur den Netzwerkbetreibern gemeldet, oder werden in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geĂ€uĂert und gelangen so den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Kenntnis. Insofern ist von einem groĂen Dunkelfeld auszugehen.
Hass und Hetze im Netz sind NĂ€hrboden fĂŒr Radikalisierung und Impulsgeber fĂŒr Gewalttaten. UnterstĂŒtzen Sie uns und leisten auch Sie einen Beitrag zur BekĂ€mpfung von HasskriminalitĂ€t:
- Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoĂen oder
selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Einige BundeslĂ€nder halten dafĂŒr Internetportale bereit, ĂŒber
die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen
Ăberblick ĂŒber diese Onlinewachen finden Sie auf der Webseite
des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen Polizei:
www.polizei.de. - Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von
sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte
zu löschen!
Symbolfoto (c) BKA