Magdeburg. Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit Bedauern zur Kenntnis. Das Gericht hatte die Vorgriffstunde fĂŒr LehrkrĂ€fte in einem Normenkontrollverfahren heute fĂŒr unwirksam erklĂ€rt. Antragsteller waren eine verbeamtete und eine angestellte Lehrkraft aus Sachsen-Anhalt.
Bildungsminister Jan Riedel (Foto) erklĂ€rte: âWir akzeptieren die Entscheidung, hĂ€tten uns aber eine andere gewĂŒnscht. Die Vorgriffstunde ist ein Instrument, mit dem wir die Abdeckung des Unterrichts in schwierigen Zeiten stabilisieren und die Belastung fĂŒr das Schulsystem abfedern können.â
BildungsstaatssekretĂ€r JĂŒrgen Böhm ergĂ€nzte: âWir werden nun zunĂ€chst die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung abwarten und danach prĂŒfen, welche Möglichkeiten es gibt.â
Hintergrund
Die Vorgriffstunde war im Jahr 2023 eingefĂŒhrt worden.
Durch die Vorgriffstundenverpflichtung konnte fĂŒr den Verpflichtungszeitraum ein zusĂ€tzliches Arbeitsvermögen von knapp 500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) aktiviert werden. Dies bedeutete insbesondere fĂŒr die massiv unterversorgten Schulformen eine deutliche Entlastung im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung.
LehrkrĂ€fte konnten sich die geleistete Arbeit auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen. Der ĂŒberwiegende Teil (rund drei Viertel der zur Vorgriffstunde verpflichteten LehrkrĂ€fte) machte von der Auszahlung Gebrauch.
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 04. September 2025