Magdeburg. Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva FeuĂner (Foto) hat die jĂŒngsten VorwĂŒrfe gegen das Ministerium fĂŒr Bildung und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verurteilt: âDie in den vergangenen Wochen und Monaten anonym in Umlauf gebrachten diskreditierenden Anschuldigungen sind auf das schĂ€rfste zurĂŒckzuweisen. Nach mehreren Briefen unbekannter Absender, vielen GerĂŒchten, Unterstellungen und Skandalisierungen sowie einer gefĂ€lschten E-Mail ist das MaĂ nun voll. Das Ministerium und meine Person sehen sich einer von Hass und Unwahrheiten getriebenen Hetzkampagne gegenĂŒber, die es gilt, vollumfĂ€nglich aufzuklĂ€ren!â
Das Ministerium fĂŒr Bildung stellt fest, dass es sich bei dem in den Medien veröffentlichten Foto â offenbar ein Papier, auf dem eine ausgedruckte, zerrissene, wieder zusammengeklebte und fotokopierte E-Mail zu sehen ist â um einen Fake handelt. Dass eine wie die auf dem veröffentlichten Foto abgebildete E-Mail nicht existiert, haben zwei Mitarbeiter des Ministeriums aus freien StĂŒcken an Eides statt erklĂ€rt.
Auch die Ministerin versichert noch einmal, dass keine entsprechende E-Mail auf ihrem E-Mail-Konto eingegangen ist. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass auf der Abbildung lediglich die Bezeichnung âFeussner privatâ in der EmpfĂ€ngerzeile zu lesen ist, keine verifizierte E-Mail-Adresse.
Das Ministerium sieht die Medien in der Pflicht, Quellen so sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen, dass sie juristisch Bestand haben. Da das besagte Papier dem Ministerium weiterhin nicht vorliegt, ist die Beauftragung einer externen Begutachtung nicht möglich.
Zu VorwĂŒrfen und Anschuldigungen um ein in Rede stehendes Stellenausschreibungsverfahren des Ministeriums fĂŒr Bildung sowie das anschlieĂende Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Ministeriums wurde bereits mehrfach transparent und vollumfĂ€nglich sowohl gegenĂŒber den Medien als auch dem Parlament Auskunft gegeben. Der Verwaltungsvorgang wurde vom Arbeitsgericht Magdeburg geprĂŒft, lediglich Einzelheiten des Ausschreibungstextes wurden beanstandet, das juristische Verfahren endete mit einem Vergleich.
Vorgebrachte LĂŒgenbezichtigungen sind ebenso zurĂŒckzuweisen wie der Vorwurf der Verschleppung und Verschleierung.
Nun gilt es, die in den Medien kolportierten Informationen neu zu bewerten und zu einer angemessenen Sachlichkeit zurĂŒckzukehren.
Das Ministerium prĂŒft rechtliche Schritte.
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 19. Februar 2024