Bei Reisen nach Großbritannien unbedingt an einen gültigen Reisepass denken

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Personalausweise werden seit dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich nicht mehr als (Ein-) Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.

Wie das Auswärtige Amt informiert, besteht die britische Regierung für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts noch gültig sein muss. Touristen und kurzzeitige Geschäftsreisende benötigen für eine Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten in aller Regel kein Visum. In vielen anderen Fällen ist seit 2021 ein Visum erforderlich.

Darauf machen die Pass- und Meldestellen in Sachsen-Anhalt aufmerksam. Vor Beginn der Reisezeit haben viele Reisewillige nicht an die durch den Brexit geänderten Einreisebedingungen gedacht und nur einen vorläufigen Pass beantragen können. Um einen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Pass- und Meldestellen in den Kommunen befürchteten Mehraufwand zu vermeiden, soll auf diesen Umstand in der Öffentlichkeit verstärkt hingewiesen werden.

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