Magdeburg. Aufgrund der für die Nacht von Donnerstag zu Freitag angekündigten außergewöhnlichen Witterungsbedingungen und der für erste Teile Sachsen-Anhalts bereits herausgegebenen amtlichen Unwetterwarnungen hat das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Landesschulamt Hinweise zur Organisation des Schulbetriebs veröffentlicht. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals zu gewährleisten und gleichzeitig – wo möglich – den Unterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Das Ministerium appelliert an alle Eltern, die weitere Entwicklung der Wettersituation fortlaufend und aufmerksam zu verfolgen. Die Landkreise und kreisfreien Städte informieren fortlaufend darüber, ob und in welcher Form der Schülerverkehr am morgigen Tag stattfinden kann. Alle Schulen haben entsprechende Hinweise des Landesschulamtes erhalten und informieren ihrerseits die Eltern über die geplante Gestaltung des Unterrichtstages. Da sich die Wetterlage dynamisch entwickeln kann, sind jedoch auch kurzfristige Änderungen und Einschränkungen nicht auszuschließen.
Die Entscheidung über einen möglichen Ausfall des Präsenzunterrichts in ganzen Regionen liegt bei den Trägern der Schülerbeförderung. Ist diese nicht gewährleistet, kann dort kein Präsenzunterricht stattfinden. In begründeten Einzelfällen kann auch die Schulleitung entscheiden, den Präsenzunterricht an einer einzelnen Schule auszusetzen. Darüber hinaus sind individuelle Lösungen möglich, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Wohnsituation die Schule nicht sicher erreichen können.
Sollte Präsenzunterricht nicht möglich sein, sollen – abhängig von den technischen Voraussetzungen – Aufgaben übermittelt oder Distanzlernangebote bereitgestellt werden. Soweit erforderlich und möglich, sind Notbetreuungsangebote vorzuhalten. Verschlechtern sich die Witterungsbedingungen während des laufenden Unterrichts deutlich, kann die Schulleitung zudem eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts anordnen. In diesen Fällen müssen die Schülerbeförderung sowie die Aufsicht bis zum Verlassen der Schule sichergestellt sein.
Bildungsminister Jan Riedel erklärt dazu:
„Grundsätzlich gilt die Schulpflicht auch bei schlechtem Wetter. Ich bitte aber alle Eltern, sich über die offiziellen Kanäle der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Schulen über die Entwicklungen fortlaufend zu informieren. Bitte entscheiden Sie morgen früh dann mit Augenmaß, ob ein Schulbesuch gefahrlos möglich ist. Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität.“
Das Ministerium empfiehlt den Schulen, die bewährten Kommunikationskanäle zu den Erziehungsberechtigten sowie zu den lokalen Verantwortungsträgern zu nutzen. In Zweifels- oder Einzelfällen stehen zudem die schulfachlichen Referentinnen und Referenten des Landesschulamtes beratend zur Verfügung.
Text/Foto: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 08. Januar 2026
