Apothekerschulungen zur COVID-19-Impfung können starten

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Berlin, 6. Januar 2022 – In Zukunft können geschulte Apothekerinnen und Apotheker gegen COVID-19 impfen. Diese Möglichkeit wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eröffnet. „Wer impfen will, muss genau wissen, was er tut – das gilt auch fĂŒr Apothekerinnen und Apotheker. Wir haben die Inhalte einer bundeseinheitlichen Fortbildung zur COVID-19-Impfung festgelegt und diese mit der BundesĂ€rztekammer abgestimmt“, sagt Thomas Benkert, PrĂ€sident der Bundesapothekerkammer. „Die theoretischen und praktischen Teile der Schulungen können schon in den nĂ€chsten Tagen starten. Die Apothekerkammern der LĂ€nder arbeiten bereits daran, schnell viele Berufsangehörige zu schulen. Mit den ersten Corona-Impfungen in Apotheken rechne ich im Februar.“

Die Bundesapothekerkammer hat ein Curriculum mit zwölf Fortbildungsstunden zu jeweils 45 Minuten festgelegt. Die theoretische Fortbildung umfasst sechs Stunden: zwei Module zu jeweils zwei Fortbildungsstunden, sowie zwei Fortbildungseinheiten im Selbststudium. Die ebenfalls von einem Arzt oder einer Ärztin geleitete praktische Fortbildung dauert vier Fortbildungsstunden.

Auch in der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen mĂŒssen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden: Impfende Apothekerinnen und Apotheker mĂŒssen selbst Ersthelfer sein. Sollten sie diese Qualifikation nicht haben, mĂŒssen sie zusĂ€tzlich eine zweistĂŒndige Fortbildung absolvieren.

Benkert: „Die Schulung der Apothekerinnen und Apotheker ist die wichtigste Voraussetzung fĂŒr die Impfungen in Apotheken. Andere Aspekte mĂŒssen noch geklĂ€rt werden, zum Beispiel das Meldeverfahren fĂŒr die Impfungen an das RKI und der Bezug der Impfstoffe, die in Apotheken verimpft werden können. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.“

Symbolfoto/pixabay