Die Anzahl der Einkommensmillionärinnen und Einkommensmillionäre in Sachsen-Anhalt ist 2019 im Vergleich zu 2018 wieder deutlich gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, gab es 2019 im Land 210 Steuerpflichtige, die Einkünfte in Höhe von 1 Mill. EUR und mehr erzielten. Das waren 25 % mehr als noch 2018. Sie erzielten zusammen ein zu versteuerndes Einkommen von 388,1 Mill. EUR. Jede steuerpflichtige Person mit Einkommen von 1 Mill. EUR und mehr musste wie auch schon im Vorjahr im Durchschnitt 0,7 Mill. EUR Einkommensteuern an den Fiskus zahlen.
Die meisten Einkommensmillionärinnen bzw. -millionäre (29) waren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale), dicht gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (28) ansässig. Halle (Saale) verzeichnete mit 10 Personen mehr in dieser Einkommensklasse als 2018 den größten Zuwachs. Auch in der Landeshauptstadt Magdeburg gab es 8 Personen mit entsprechenden Einkünften mehr als noch ein Jahr zuvor. In den Landkreisen waren die meisten Steuerpflichtigen mit Millioneneinkommen im Landkreis Börde (21) und dem Landkreis Harz (20) wohnhaft.
Mit 3,1 Mill. EUR je Einkommensmillionärin bzw. -millionär wurde das höchste durchschnittliche zu versteuernde Einkommen im Burgenlandkreis erzielt. Hier wurden 17 Steuerpflichtige gezählt, im Durchschnitt zahlten diese mit 1,3 Mill. EUR pro Steuerpflichtigen die höchste Einkommensteuer. Hingegen wurden im Saalekreis im Durchschnitt die niedrigsten Einkommensteuern mit 0,4 Mill. EUR je Einkommensmillionärin bzw. -millionär gezahlt.
Die Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Sachsen-Anhalt erwirtschafteten ihre Einkünfte überwiegend aus Gewerbebetrieb (263,3 Mill. EUR) und aus selbstständiger Arbeit (83,3 Mill. EUR). Weitere 25,7 Mill. EUR erzielten sie durch nichtselbstständige Arbeit.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass in der vorliegenden Statistik zusammen veranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die Lohn-und Einkommensteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, die die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zur Einkommensteuerveranlagung auswertet. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer liegen die Ergebnisse für 2019 erst jetzt vor.

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