Anmeldungen zur Fischerprüfung im September vom 10. Juli bis 11. August

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Teilnahme an Vorbereitung ist nachzuweisen

Vor der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zwingend vorgeschrieben. Dieser kann in folgenden Formen absolviert werden:

  • 30-stündiger Präsenzkurs
  • Online-Präsenzkursen
  • Online-Selbstlernkurse mit anschließendem Praxistag
    • zugelassene Anbieter
      • Fishing King GmbH
      • Anglerschmiede GmbH

Die Teilnahme am jeweiligen Lehrgangsangebot ist der Fischereibehörde nachzuweisen. Zugelassene Lehrgangsangebote gibt es auf der Landesseite Fischerprüfung – Sachsen-Anhalt.

Die Anträge zur Teilnahme an der Fischerprüfung sind im Zeitraum vom 10. Juli bis 11. August 2023 zu den angeführten Öffnungszeiten im Ordnungsamt zu stellen:

Ordnungsamt
Neues Rathaus
Bei der Hauptwache 4
Zimmer 3.15

Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstags: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitags: 09:00 bis 12:00 Uhr

Bei Antragstellung ist ein gültiges Personaldokument vorzuweisen und eine Prüfungsgebühr zu zahlen. Diese beträgt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30,00 Euro und ab vollendetem 18. Lebensjahr 60,00 Euro. Minderjährige benötigen zusätzlich die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Wurde zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ein vollständiger Vorbereitungslehrgang absolviert, ist der Teilnahmenachweis ebenfalls vorzulegen.

Auswärtige Interessenten können im Zeitraum vom 14. bis 18. August 2023 unter gleichen Anmeldebedingungen berücksichtigt werden, sofern nach dem Anmeldeschluss für die Antragstellenden aus Magdeburg noch Kapazitäten bleiben. Eine Vormerkung ist nicht möglich.

Ablauf und Inhalte der Prüfung

Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung werden folgende Themen geprüft:

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde
  • Rechtskunde

In der mündlichen Prüfung ist der Kenntnisstand zu folgenden Themen gefordert:

  • Verhalten während der Fischereiausübung
  • Umgang mit Fischereigerät
  • Versorgung gefangener Fische
  • Rechtskunde

Informationen und Kontakt: 0391 540 2053

Quelle/Landeshauptstadt Magdeburg

Symbolfoto/pixabay