Haldensleben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30.09.2025 befristet oder bis auf Widerruf.
Aufgrund der langanhaltenden, angespannten hydrometeorologischen Lage haben sich in den OberflĂ€chengewĂ€ssern sehr niedrige WasserstĂ€nde eingestellt. Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2022 ist festzustellen, dass sich die Grundwasser- und OberflĂ€chenwasserstĂ€nde auch nach den niederschlagsreichen Jahren 2023 und 2024 noch nicht erholt haben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im FrĂŒhjahr 2025 ist nach den derzeitigen Gegebenheiten und der Wetterprognose anzunehmen, dass die WasserstĂ€nde weiter sinken werden, sodass eine Ănderung der Situation nicht absehbar ist.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen GewĂ€ssern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt fĂŒr Entnahmen im Rahmen des EigentĂŒmer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur BewĂ€sserung öffentlicher und privater GrĂŒn- und GartenflĂ€chen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und ReitplĂ€tze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen.
Die Entnahme von OberflĂ€chenwasser ist an ein ausreichend vorhandenes Wasserdargebot geknĂŒpft. Ist dieses nicht mehr gegeben und wĂŒrden die GewĂ€sser weiterhin genutzt werden, ist eine negative BeeintrĂ€chtigung der GewĂ€sser und eine GefĂ€hrdung des Allgemeinwohls zu erwarten. Daher ist der Landkreis Börde ermĂ€chtigt, entsprechende MaĂnahmen zum Schutz des GewĂ€sserökosystems zu ergreifen.
Das Grundwasser ist als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut (z.B. fĂŒr die Trinkwasserversorgung) zu erhalten. GemÀà § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person verpflichtet, sorgfĂ€ltig und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Es ist erwiesen, dass in den Sommermonaten bei der Beregnung in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr ein GroĂteil des Wassers verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich wird das Grundwasser ĂŒbermĂ€Ăig belastet.
Der Landkreis Börde kommt somit durch die BeschrĂ€nkung von OberflĂ€chen- und Grundwasserentnahmen seiner Aufgabe der GewĂ€sseraufsicht entsprechend § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes nach, BeeintrĂ€chtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Im Rahmen der Aufsichtspflicht fĂŒhrt die untere Wasserbehörde Kontrollen an den GewĂ€ssern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der AllgemeinverfĂŒgung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese AllgemeinverfĂŒgung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem BuĂgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Der Landkreis bittet ausdrĂŒcklich darum, mit der âRessource Wasser“ nachhaltig und sparsam umzugehen.
Zur AllgemeinverfĂŒgung zur BeschrĂ€nkung / Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Börde
Quelle: Landkreis Börde am 02. Juli 2025
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