Achtung Lebensgefahr: Mann hÀlt sich unbefugt in den Gleisen auf

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Magdeburg (ots) – Am Samstag, den 15. Juli 2023 erhielt die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion Magdeburg fernmĂŒndlich durch die Notfallleitstelle der Bahn gegen 13:30 Uhr die Meldung, dass sich auf der Bahnstrecke zwischen Magdeburg Hauptbahnhof und Magdeburg-Neustadt eine mĂ€nnliche Person im Gleisbereich befindet. Dies hatte zuvor ein TriebfahrzeugfĂŒhrer beobachtet und dementsprechend gemeldet. Der LokfĂŒhrer hatte den Mann angesprochen. Dieser reagierte jedoch nicht und setzte seinen Weg unbeirrt fort.

Eine sofort alarmierte Streife der Bundespolizei begab sich unter Inanspruchnahme von Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, um die Person, zu der eine detaillierte Beschreibung des meldenden TriebfahrzeugfĂŒhrers vorlag, schnellstmöglich zu finden. Parallel wurde die gesamte Bahnstrecke in dem Bereich durch die Notfallleitstelle der Bahn gesperrt, da es sich um eine lebensgefĂ€hrliche Situation handelt, bei der schnelles Handeln geboten ist. Gegen 14:00 Uhr wurde der aus Ungarn stammende Mann am Bahnsteig 3 des Bahnhofes Magdeburg- Neustadt festgestellt.

Die Gleissperrung im Bereich konnte wieder aufgehoben werden. Da der 44-JĂ€hrige örtlich und zeitlich orientiert war und eine Alkoholisierung nicht festgestellt werden konnte, belehrten ihn die Beamten eingehend ĂŒber das Verhalten im Gleisbereich und eröffneten ihm, dass er ordnungswidrig gehandelt habe. Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen wurde ihm die Heimreise gestattet. Insgesamt kam es aufgrund des Vorfalls bei 9 ZĂŒgen zu insgesamt 185 Minuten VerspĂ€tung.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind kein freies GelĂ€nde! Menschen begeben sich mit ihrem Handeln unbewusst in Lebensgefahr. Die ZĂŒge nĂ€hern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spĂ€t wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden ZĂŒgen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen UnfĂ€llen fĂŒhren kann.

Text/Foto: Bundespolizei