Bei Kaffeebohnen, Mehl und Kartoffeln fehlt es oft am Inhalt / Marktstichprobe zeigt Unterfüllungen

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt untersuchte in einer aktuellen Marktstichprobe die Füllmengen verschiedener Lebensmittel. Dabei offenbarten sich bemerkenswerte Unterschiede: Während Verbraucher sich bei den meisten Lebensmitteln auf die Angaben verlassen können, wiesen einige Produkte wie Mehl, Kartoffeln und vor allen Dingen Kaffeebohnen Unterfüllungen auf – das schlägt auf den Geldbeutel der Verbraucher.

Eine aktuelle Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt deutliche Mängel bei der Füllmenge von Lebensmitteln: Besonders Kaffeebohnen, Mehl und Kartoffeln sind häufig unterfüllt. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen damit teilweise für Ware, die sie nicht erhalten.

Untersucht wurden 736 Lebensmittel aus sieben Warengruppen: Himbeeren, Heidelbeeren, Kartoffeln, Mehl, Frischkäse, Mandeln und Kaffee. Bei 57 Produkten (7,7 Prozent) wurde eine zu geringe Füllmenge festgestellt.

„Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich“, sagt Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Bei vielen Lebensmitteln stimmen die Angaben, doch in einzelnen Warengruppen sehen wir klare Probleme.“ Besonders häufig traten Unterfüllungen bei Mehl und Kartoffeln auf. Positiv schnitten hingegen frische Heidelbeeren, ganze Mandeln und Frischkäse ab – hier wurden die Nennfüllmengen eingehalten.

Über 95 Prozent der Kaffeepackungen sind unterfüllt

Besonders auffällig ist das Ergebnis bei Kaffeebohnen: Von 46 geprüften Ein-Kilogramm-Packungen wiesen 44 Packungen eine Unterfüllung auf – das sind über 95 Prozent. Zwar lagen die Abweichungen innerhalb der gesetzlichen Toleranzen, doch das sogenannte Mittelwertprinzip erlaubt Unterfüllungen nur dann, wenn diese durch überfüllte Packungen derselben Charge ausgeglichen werden. Im Test waren jedoch lediglich zwei Packungen überfüllt.

Der finanzielle Schaden für einzelne Verbraucher scheint gering, summiert sich jedoch erheblich: Hochgerechnet auf den deutschen Markt würden Verbraucher bei einem angenommenen Preis von 20 Euro pro Kilogramm jährlich für über 600 Tonnen Kaffeebohnen rund 12 Millionen Euro bezahlen, die sie nicht erhalten.

Verbraucherzentrale fordert Mindestmengenprinzip

„Wenn 44 von 46 Packungen verschiedener Hersteller weniger Inhalt als angegeben aufweisen, liegt der Verdacht nahe, dass das Mittelwertprinzip nicht korrekt eingehalten wird. Deshalb fordern wir das Mindestmengenprinzip, damit jede Verkaufspackung tatsächlich die deklarierte Menge enthält“, so Heinrich.

Empfehlungen für Verbraucher:

  • Achten Sie auf beschädigte Verpackungen: Vor allem bei Mehl kann unsachgemäße Lagerung zu Gewichtsverlusten führen.
  • Reklamieren Sie deutlich unterfüllte Packungen: Heimische Küchenwaagen sind zum Überprüfen ungeeignet. Mit geeichten Waagen wie im Supermarkt dagegen können mögliche Abweichung bei der Nennfüllmenge festgestellt werden.
  • Wenn Sie eine Unterfüllung feststellen, können Sie sich gern an den Hersteller wenden oder eine Verbraucherbeschwerde beim zuständigen Landeseichamt aufgeben.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Foto: pixabay.com