Radfahrer mit 1,87 Promille unterwegs
Halberstadt – Am 03. Dezember 2025 gegen 19:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte während einer Fußstreife einen Radfahrer, der den Fischmarkt in Halberstadt befuhr. Während der Kontrolle stellten die Beamten körperliche Ausfallerscheinungen bei dem 44-jährigen Mann fest.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,87 Promille. Die Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt ein.
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Verdacht der Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht
Stadt Falkenstein/Harz OT Meisdorf – Am 04. Dezember 2025 kam es auf der Landesstraße 230 zwischen Pansfelde und Meisdorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem sich ein Mopedfahrer schwer verletzte. Ein Unfallbeteiligter entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand befuhr ein 15-Jähriger mit seiner Simson die L 230 aus Richtung Gartenhaus/Pansfelde in Richtung Meisdorf. In einer Rechtskurve kam ihm ein bislang unbekannter Pkw entgegen, der die Kurve offenbar schnitt und zur Hälfte auf der Fahrbahn des Mopedfahrers fuhr. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, bremste der 15-Jährige sein Fahrzeug ab. In der weiteren Folge kam er von der Fahrbahn ab, im Straßengraben zu Fall und verletzte sich schwer. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus.
Der unbekannte Pkw setzte seine Fahrt in Richtung Pansfelde ohne anzuhalten fort.
Die Beamten leiteten Ermittlungen u. a. wegen des Verdachts Verkehrsunfallflucht ein.
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Polizei warnt vor betrügerischer E-Mail
Landkreis Harz – Um auf aktuelle Betrugsmethoden aufmerksam zu machen, weist die Polizei auf einen weiteren Fall von betrügerischen E-Mails hin.
Dem Polizeirevier Harz wurde jüngst ein Fall bekannt, in dem ein Geschädigter eine E-Mail erhielt, die den Eindruck erweckte, von einer offiziellen Stelle zu stammen.
In der Nachricht wurde eine angebliche Steuererstattung angekündigt. Um diese zu erhalten, sollte der Empfänger seine Bankdaten auf einer Website eingeben, die über einen in der E-Mail hinterlegten Link aufgerufen werden sollte.
Die E-Mail enthielt unter anderem das Logo einer bekannten Steuersoftware. Zudem war sie an eine E-Mailadresse adressiert, deren Bezeichnung an den Namen dieser Software angelehnt war. Ein flüchtiger Blick in die Absenderzeile hätte daher den Eindruck vermitteln können, die Nachricht stamme von einer offiziellen Stelle.
Da aktuell viele Steuerangelegenheiten abschließend bearbeitet werden dürften, ist nicht auszuschließen, dass die Täter den Zeitpunkt des Versands gezielt gewählt haben.
Im vorliegenden Fall erkannte der Geschädigte bei genauer Prüfung, dass es sich nicht um eine offizielle Nachricht handelte, entging dadurch einem möglichen Vermögensschaden und erstattete Anzeige.
Die Polizei rät, derartige E-Mails stets aufmerksam zu prüfen. Im Zweifel sollten keine Links geöffnet und keine persönlichen Informationen – insbesondere Bankdaten – übermittelt werden. Offizielle Stellen fordern vertrauliche Angaben nicht per E-Mail an und geben diese auch nicht per E-Mail preis.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/news-detail/warnung-vor-betrugsversuchen
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Quelle: Polizeirevier Harz am 04. Dezember 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA
