Einbruch in Seniorenzentrum
Jerichow, Elslakenweg, 19.11.2025, 03:00 Uhr
Durch eine Mitarbeiterin wurde gegen 03:00 Uhr festgestellt, dass durch unbekannte TĂ€terschaft ein Fenster aufgehebelt worden ist. Augenscheinlich hat sich die bislang unbekannte TĂ€terschaft hierdurch Zugang zum Objekt verschafft. Der Stehlschaden wird zurzeit auf einen mittleren fĂŒnfstelligen Bereich geschĂ€tzt. Die Kriminalpolizei hat umfangreiche SpurensicherungsmaĂnahmen durchgefĂŒhrt und die Ermittlungen im Verfahren aufgenommen.
Die Polizei bittet um Zeugenhinweise. Wer hat auffÀllige Personen im o.g. Tatzeitraum in örtlicher NÀhe zum Tatort beobachtet? Hinweise nimmt die Polizei in Burg unter der 03921/920-0 oder per E-Mail unter levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de entgegen.
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Verwendung verfassungswidriger Symbole
Genthin, In den Heinungen, 19.11.2025, 11:35 Uhr
Die Polizei wurde durch den 38-jĂ€hrigen Zeugen ĂŒber einen Schriftzug âAdolf Hitlerâ informiert. Durch unbekannte TĂ€terschaft wurde mittels Farbe dieser und andere SchriftzĂŒge am Unterstand aufgebracht. Dies stellt einen VerstoĂ bezĂŒglich einer SachbeschĂ€digung und der Nutzung von verfassungswidrigen Symbolen dar. Durch die Kriminalpolizei werden weitere Ermittlungen durchgefĂŒhrt.
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Geschwindigkeitskontrolle in Tuchheim
Genthin OT Tucheim, Ziesarer StraĂe, 18.11.2025, 08:59 Uhr bis 12:30 Uhr
Durch die Polizei wurde am gestrigen Tage eine Geschwindigkeitskontrolle in Tucheim durchgefĂŒhrt. Bei erlaubten 50 km/h wurden neun VerstöĂe festgestellt. Der schnellste FahrzeugfĂŒhrer durchfuhr die Kontrollstelle mit 83 km/h. Die betroffene Person hat nun ein BuĂgeld in Höhe von 180 Euro zu erwarten.Â
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Geschwindigkeitskontrolle in Leitzkau
Gommern OT Leitzkau, Neuhaus, 18.11.2025, 11:45 bis 12:15 Uhr
Durch die Regionalbereichsbeamten der Einheitsgemeinde Gommern wurde anlassbezogen eine Geschwindigkeitskontrolle im Bereich der Bushaltestelle in Leitzkau durchgefĂŒhrt. Der Bereich ist auf 30 km/h reduziert, da die Bushaltestelle vorwiegend von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der SchĂŒlerbeförderung genutzt wird. In der genannten Zeit konnte ein VerstoĂ festgestellt werden. Der FahrzeugfĂŒhrer befuhr den Bereich mit 43 km/h. Ein Verwarngeld wurde vor Ort mit 50 Euro erhoben.
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Quelle: Polizeirevier Jerichower Land am 19. November 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA
