Sachsen-Anhalt als bundesweiter „Leuchtturm“ – Land setzt Maßstäbe mit Örtlichem Teilhabemanagement

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Magdeburg. Mit dem Örtlichen Teilhabemanagement belegt Sachsen-Anhalt mit Abstand den bundesweiten Spitzenplatz bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Kommunen. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie der Universität Siegen. Demnach findet in Sachsen-Anhalt in 93 Prozent der Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen eine systematische Planung statt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang zu stärken. Zum Vergleich: Im zweitplatzierten Schleswig-Holstein sind es 59 Prozent. Das Saarland bildet mit 14 Prozent das Schlusslicht.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto): „Die Studie zeigt einmal mehr: Mit dem Örtlichen Teilhabemanagement haben wir in Sachsen-Anhalt ein einmaliges Erfolgsmodell auf die Beine gestellt. Wir können stolz darauf sein, dass bereits 17 Kommunen eigene Teilhabemanagerinnen und -manager etabliert haben. Land und Kommunen ziehen an einem Strang, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor Ort zu stärken.“

Das Örtliche Teilhabemanagement gibt es in Sachsen-Anhalt seit 2014. Kommunen erhalten Fördermittel, um Örtliche Teilhabemanagerinnen und -manager zu beschäftigen. Der Zuschuss umfasst 95 Prozent; der kommunale Eigenanteil liegt bei fünf Prozent. Die Mangerinnen und Manager arbeiten vor Ort an der Umsetzung eines inklusiven Gemeinwesens mit. Sie erstellen kommunale Aktionspläne bzw. schreiben diese fort. Dabei bilden sie die Schnittstelle zwischen Menschen mit Behinderungen, ihren Interessenvertretungen und der kommunalen Verwaltung.

Mit ihrer Arbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag, um Teilhabehindernisse abzubauen und Inklusion in allen Lebensbereichen zu fördern – etwa in der medizinischen Versorgung, beim Wohnen, in der Arbeitswelt sowie in der Kommunikation. Viele Projekte stärken zudem die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen und gesellschaftlichen Prozessen, beispielsweise durch die Einrichtung und Unterstützung von Inklusionsbeiräten, die unabhängig und überparteilich für die Belange der Betroffenen eintreten.

„Auch wenn Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich den Spitzenplatz einnimmt, gibt es noch Luft nach oben. Unser Ziel ist, dass in den nächsten Jahren alle Landkreise und kreisfreien Städte vom Örtlichen Teilhabemanagement profitieren und wir künftig die 100 Prozent feiern können“, betont Ministerin Grimm-Benne.

Weiterführende Informationen zum Örtlichen Teilhabemanagement, auch in den einzelnen Kommunen sind zu finden unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/das-programm-oertliches-teilhabemanagement

Weiterführende Informationen zur Studie und zur UN-BRK sind auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu finden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/wie-inklusion-in-deutschen-kommunen-gelingen-kann

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Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2025