Neue Abfallgebührensatzung und Abfallwirtschaftssatzung geplant / Stadtrat entscheidet am 4. Dezember

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Magdeburg. Die Abfallgebühren bei der regelmäßigen Rest- und Bioabfallabfuhr sollen für Magdeburger Haushalte moderat ansteigen. Das ist das Ergebnis der Gebührenkalkulation des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes für die beiden kommenden Kalenderjahre. Über die neue Abfallgebührensatzung und die Abfallwirtschaftssatzung entscheidet der Stadtrat am 4. Dezember.
 
Geplant ist, die Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter gegenüber den Jahren 2020 bis 2025 um durchschnittlich 18,73 Prozent zu erhöhen. Bei einer 14-täglichen Entleerung für einen 60-Liter-Restabfallbehälter ist zum Beispiel eine Gebühr von 6,84 Euro vorgesehen. Das sind 1,08 Euro mehr als bislang.
 
Eine stärkere Erhöhung ist bei den Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter mit und ohne Filter vorgesehen. Die Gebühr der Biotonne ohne Filter soll gegenüber den Jahren 2024 und 2025 um durchschnittlich 28,9 Prozent steigen, bei der Biotonne plus (mit Filter) gegenüber den Jahren 2014 bis 2025 um durchschnittlich 31,31 Prozent. Bei 14-täglicher Leerung eines Bioabfallbehälters ohne Filter mit 60 Litern entspricht dies beispielsweise einem Gebührenanstieg von 3,77 auf 4,86 Euro, bei der Biotonne plus von 4,72 auf 6,27 Euro.
 
Bei gelegentlich mehr anfallenden Abfällen soll ein Restabfallsack (110 Liter) für künftig 4,30 Euro statt 3,60 Euro kosten. Beim Abfallsack für Laub und Grünabfälle (110 Liter) wird eine Gebührenerhöhung von 2,20 Euro auf 2,80 Euro pro Stück beabsichtigt.
 
Für einen Dreipersonenhaushalt könnten mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung die jährlichen Kosten für eine 60-Liter-Restabfalltonne und eine 120-Liter-Biotonne (14-tägliche Leerung) von 159,60 Euro auf 198,72 Euro steigen.
 
„Die Gebühr für die Biotonne wäre trotz des geplanten Anstiegs geringer als die Gebühr für den Restabfallbehälter“, blickt der Beigeordnete für Personal, Bürgerservice und Ordnung, Ronni Krug, voraus. „Noch immer werden zu viele Bioabfälle im Restabfall entsorgt. Hier bestehen noch Potenziale in der Abfalltrennung, die sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen können.“
 
Änderungen sind auch bei der Bereitstellung von Containern vorgesehen. Während die Container für Baustellenabfälle, Bau-/Abbruchholz sowie Bodenaushub stabil bleiben sollen, wird bei den Gebühren für Sperrmüll und Gartenabfall eine Erhöhung vorgeschlagen. Für einen Sperrmüllcontainer mit 2 Kubikmetern ist ein Anstieg von 52 Euro auf 61,80 Euro je Abfuhr beabsichtigt. Beim 2-Kubikmeter-Container für Gartenabfall, Baum- und Strauchschnitt sind künftig 52,80 Euro statt 45 Euro geplant.
 
Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Entsorgungsanlage Hängelsberge sollen in vielen Fällen sinken. Ein Beispiel ist die Annahme von Asbest von 96,20 auf 84,10 Euro pro Tonne.
 
Ein leichter Anstieg bei den Gebühren ist dagegen bei der Anlieferung von teerhaltigen Produkten von 329 auf 331,20 Euro pro Tonne vorgesehen.
 
Die Gebühren für Kleinanlieferer, die an die regelmäßige Restabfallentsorgung der Stadt angeschlossen sind, sollen konstant bleiben. Einzig bei der Anlieferung von Asbestabfällen ist eine Reduzierung von 14 auf 12 Euro je 0,1 Kubikmeter beabsichtigt.
 
Sowohl die Abfallwirtschaftssatzung als auch die Abfallgebührensatzung stehen am 4. Dezember auf der Tagesordnung des Stadtrates. Bei einem Beschluss des Gremiums werden die beiden Satzungen ab 1. Januar 2026 gelten.
 
Die aktuellen Gebühren können unter magdeburg.de/sab/gebuehren eingesehen werden. Dort werden auch die neuen Gebühren zu finden sein, sobald diese in Kraft treten.

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Text/Foto: Landeshauptstadt Magdeburg am 21. Oktober 2025