Vier Millionen Euro für Menschen mit Demenz: Ministerin Grimm-Benne überbringt Landesförderung für Ersatzneubau in Bismark

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Bismark. Sachsen-Anhalt fördert den Ersatzneubau des evangelischen Altenpflegeheims „Haus der Sinne“ in Bismark mit rund vier Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen. „An diesem traditionsreichen Ort mit seiner fast 140-jährigen Geschichte schlagen wir ein neues Kapitel auf“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) heute beim symbolischen ersten Spatenstich. „Die Landesförderung deckt fast 90 Prozent der Gesamtkosten. Damit kann der Diakonieverein Bismark ein neues Zuhause für Menschen schaffen, die im Alter auf Unterstützung angewiesen sind und das auch in Zukunft geprägt sein wird von Würde, Fürsorge und Gemeinschaft.“

Der eingeschossige und barrierefreie Bau mit Innenhof ist als Oktagon geplant und soll den 20 Bewohnerinnen und Bewohnern mit schwerer und schwerster Demenz, die heute schon im „Haus der Sinne“ begleitet werden, eine Herberge geben. Sie werden ausschließlich in Einzelzimmern wohnen können. Die neue Bauweise berücksichtigt Erfahrungen aus der Corona-Pandemie. Eine kreisförmige Fluranordnung ermöglicht im Bedarfsfall eine Nutzung als Einbahnweg. Großzügige Aufenthalts- und Speiseräume, großflächige Fenster- und Türelemente sowie natürlich belüftete Bäder tragen zu einer verbesserten Hygiene bei. Der Besucherbereich wird so gestaltet, dass er im Pandemiefall vom Bewohnerbereich getrennt und bei Bedarf als Schleuse genutzt werden kann.

Diakon Andreas Cosmar, Heimleiter und Geschäftsführender Vorstand des Diakonievereins Bismark sagt mit Blick auf das Motto der ursprünglichen „Christlichen Herberge zur Heimath“ aus dem Jahr 1888: „Diese Herberge will aus Glauben einen Ersatz bieten für die irdische Heimat, und sie will in der Liebe einen Vorgeschmack geben von der himmlischen Heimat“.


Hintergrund:

Träger und Einrichtungen im Bereich Pflege und Eingliederungshilfe haben die Möglichkeit, einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „Investitionen Pflege und Wohnen“ zu beantragen. Die Mittel für dieses Programm stammen aus dem Sondervermögen Corona, das vom Land Sachsen-Anhalt zur Bewältigung und Prävention der Folgen der Pandemie bereitgestellt wird. Das Gesamtvolumen der Fördermittel beläuft sich auf 154 Millionen Euro. Bis heute sind insgesamt 101 Hauptanträge eingereicht, von denen bereits alle bewilligt worden sind.

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Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 01. Oktober 2025