Radfahrer mit 2,06 Promille unterwegs: Konsequenzen fĂŒr Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss

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Magdeburg. Am Dienstag, dem 23.09.2025, gegen 22:00 Uhr, fĂŒhrten Polizeibeamte der Landesbereitschaftspolizei eine Kontrolle eines Radfahrers im Bereich Willy-Brandt-Platz durch.

Der 43-jĂ€hrige Radfahrer wurde von den aufmerksamen Polizeibeamten aufgrund seiner schwankenden Fahrweise bemerkt. Im Rahmen der ÜberprĂŒfung der VerkehrstĂŒchtigkeit des Radfahrers wurde durch die Kollegen ein Atemalkoholwert von 2,06 Promille festgestellt. Im Anschluss wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 43-JĂ€hrige hat sich nun als Beschuldigter in einem Strafverfahren zu verantworten.

In diesem Zuge weist die Polizei darauf hin, dass der Konsum von Alkohol auch beim FĂŒhren eines Fahrrades mit erheblichen Gefahren verbunden ist. Alkohol vermindert ReaktionsfĂ€higkeit, Gleichgewicht und Wahrnehmung. Bereits geringe Mengen können zu riskanten Fahrmanövern und folgeschweren VerkehrsunfĂ€llen fĂŒhren.

Neben der Unfallgefahr drohen auch rechtliche Konsequenzen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille gilt eine absolute FahruntĂŒchtigkeit fĂŒr Radfahrende. Dies kann strafrechtliche Folgen, Geldstrafe, Punkte im Fahreignungsregister sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Zudem kann in solchen FĂ€llen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden – unabhĂ€ngig davon, ob die betroffene Person ein Kraftfahrzeug fĂŒhrt.

Alkohol und Radfahren sind eine gefĂ€hrliche Kombination – fĂŒr die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmender gilt: Steigen Sie nach dem Konsum von Alkohol nicht mehr auf das Fahrrad.

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Text/Foto: Polizeirevier Magdeburg am 24. September 2025