Verkehrsunfall mit Radfahrerin Nr. 1
Quedlinburg â Am Dienstag, den 23.09.2025 um 13:40 Uhr kam es in der Grabengasse zu einem Verkehrsunfall mit einer Radfahrerin. Laut Zeugen fuhr die 73-jĂ€hrige Quedlinburgerin mit ihrem Fahrrad SchlĂ€ngellinien und kippte nach rechts gegen einen abgeparkten PKW. Sie setzte daraufhin ihre Fahrt fort und stieĂ unmittelbar danach gegen einen weiteren PKW. Ein freiwillig durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. An beiden PKW sowie an dem Fahrrad entstand Sachschaden. Eine Blutprobenentnahme wurde daraufhin bei der Beschuldigten angeordnet und durchgefĂŒhrt. Ein Strafverfahren wurde gegen die Frau eingeleitet. Weiterhin wurde der Sachverhalt der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.
Verkehrsunfall mit Radfahrerin Nr. 2
Ballenstedt â Am Dienstag ereignete sich um 16:12 Uhr in der GrabenstraĂe ein weiterer Unfall mit einer Radfahrerin. Ein 27-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer aus Rieder fuhr mit seinem PKW AUDI aus der GrubenstraĂe auf die Lange StraĂe. Hierbei ĂŒbersah dieser die von links kommende 69-jĂ€hrige Radfahrerin aus Ballenstedt. Die Frau konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem PKW. Durch den Unfall zog sich die Radfahrerin leichte Verletzungen zu. Gegen den PKW-Fahrer wird nun wegen fahrlĂ€ssiger Körperverletzung ermittelt.
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Leichtkraftrad mit falschem Kennzeichen
Wernigerode â Im Rahmen der StreifentĂ€tigkeit kontrollierten Beamte des Revierkommissariats Wernigerode in der Ilsenburger StraĂe um 16:50 Uhr im Rahmen einer verdachtsunabhĂ€ngigen Verkehrskontrolle einen 16-jĂ€hrigen FahrzeugfĂŒhrer eines Leichtkraftrades der Marke Rieju. WĂ€hrend der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Versicherungskennzeichen eigentlich an ein anderes Zweikraftrad gehört, welches auf den GroĂvater des jungen Mannes aus Wernigerode zugelassen ist. Der Fahrer wurde ĂŒber seine Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt. Er gab an, dass sein GroĂvater das Versicherungsschild an das von ihm gefĂŒhrte Fahrzeug angebracht haben soll. Das Versicherungskennzeichen wurde entfernt und die Mutter des Jungen telefonisch ĂŒber den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Gegen beide wird nun wegen UrkundenfÀlschung und Verstoà gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
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Quelle: Polizeirevier Harz am 24. September 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA