Zu den ersten veröffentlichten Einzelheiten aus dem Referentenentwurf zur Aktivrente erklÀrt VdK-PrÀsidentin Verena Bentele (Foto):
âDie Mehrheit der Ă€lteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbststĂ€ndig tĂ€tig oder machen dies als Minijob. Minijobber arbeiten jetzt schon weitgehend steuerfrei, denn der geplante Freibetrag in Höhe von 24.000 Euro wird nur auf Einkommen aus sozialpflichtiger BeschĂ€ftigung gewĂ€hrt.
Die geplante Aktivrente ist fĂŒr gesunde Menschen in wenig belastenden Berufen, die ĂŒber die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten wollen, eine attraktive FördermaĂnahme. Als EinzelmaĂnahme wird sie statt zusĂ€tzlichen ArbeitsplĂ€tzen vor allem Mitnahmeeffekte und massive SteuerausfĂ€lle produzieren und dem FachkrĂ€ftemangel in nur geringem MaĂe entgegenwirken.â
Im Rentenzugangsjahr 2023 mussten 15 Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner aus gesundheitlichen GrĂŒnden in eine Erwerbsminderungsrente gehen sowie sechs Prozent in die Altersrente fĂŒr schwerbehinderte Menschen. Insgesamt gingen 36 Prozent mit AbschlĂ€gen in Rente. Ăltere, die wegen Krankheit, der Pflege von Angehörigen oder körperlich schwerer Arbeit nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können, werden von den geplanten MaĂnahmen der Koalition nicht erreicht.
Verena Bentele: âWer Ă€ltere FachkrĂ€fte weiter im Arbeitsmarkt halten will, sollte nicht Steuern senken, sondern muss altersgerechte ArbeitsplĂ€tze schaffen und in die Gesundheit der Ă€lteren Generation investieren, damit mehr Menschen gesund bleiben bis ins Rentenalter. Ich fordere von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der Bundesregierung ein Aktionsprogramm fĂŒr gute und gesunde Arbeit im Alter sowie einen Ausbau der RehamaĂnahmen fĂŒr Ă€ltere BeschĂ€ftigte. Diese mĂŒssen den Gesundheitszustand von Ă€lteren Menschen verbessern, Weiterbildung im Alter fördern und Pflegeverpflichtungen, vor allem von Ă€lteren Frauen, berĂŒcksichtigen.
Der Sozialverband VdK bleibt FĂŒrsprecher derjenigen Ă€lteren Menschen, denen aufgrund von gesundheitlichen und pflegerischen Belastungen, wegen Arbeitslosigkeit oder schwerer körperlicher oder psychisch belastender Arbeit, die Möglichkeit lĂ€nger zu arbeiten verwehrt bleibt.
Die Bundesregierung wird aus GrĂŒnden der verwaltungstechnischen Vereinfachung darauf verzichten, Alterseinkommen zu ĂŒberprĂŒfen. So können auch PensionĂ€re oder ehemalige SelbststĂ€ndige, die keine gesetzliche Rente beziehen, im Alter 2.000 Euro steuerfrei zu ihren BezĂŒgen hinzuverdienen. Das schafft einen weiteren Flickenteppich und öffnet TĂŒr und Tor fĂŒr Klagen: Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und das daraus abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der individuellen LeistungsfĂ€higkeit werden mit der Aktivrente offensichtlich verletzt.
Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zerstreut und lĂ€uft sehenden Auges in eine Klagewelle. Die demografischen Herausforderungen, vor denen unsere Sozialversicherungen stehen, wĂ€ren leichter zu lösen, wenn endlich die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus Steuermitteln finanziert wĂŒrden.â
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Quelle: Sozialverband VdK am 21. September 2025
Foto: VdK-PrÀsidentin Verena Bentele © Susie Knoll