Geschwindigkeitskontrolle
Burg, Zerbster Chaussee, 13.09.2025, 14:00 Uhr â 15:00 Uhr
Beamte der Polizei Burg fĂŒhrten in der Zerbster Chaussee Geschwindigkeitskontrollen durch. Hierbei konnten bei erlaubten 50km/ insgesamt 4 ahndungswĂŒrdige VerstöĂe festgestellt werden. Der höchste gemessene Wert lag bei 70 km/h nach Abzug der Toleranz.
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Verdacht der Volksverhetzung
Möckern, Burger StraĂe, 13.09.2025, 20:30 Uhr
Ăber mehrere Anwohner wurde am frĂŒhen Samstagabend bekannt, dass auf dem Parkplatz eines Möckeraner Supermarktes mehrere Jugendliche stehen sollen, welche lautstark auslĂ€nderfeindliche sowie das NS-Regime-verherrlichende Parolen rufen sollen. Noch vor Eintreffen der ersten Polizeibeamten löste sich die Gruppierung in verschiedene Richtungen auf. Im Zuge der FahndungsmaĂnahmen wurden drei Personen zwischen 13 und 16 Jahren angetroffen werden. Die Personen dementierten zwar ihre vorherige Beteiligung an der Gruppe, ordneten sich jedoch in Bekleidung und ĂuĂerungen stark der rechten Szene zu. Auf Grund ihrer MinderjĂ€hrigkeit wurden alle Personen ihren Erziehungsberechtigten ĂŒbergeben. Es wurden Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet.
Zeugen die Hinweise zur Gruppierung geben können, werden gebeten sich bei der Polizei in Burg (03921-9200) oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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Fehlender Versicherungsschutz
Möser, B1 i.R. Burg, 14.09.2025, 05:03 Uhr
Am frĂŒhen Sonntagmorgen stellten Beamte des Polizeireviers Jerichower Land einen 35-jĂ€hrigen E-Bike-Fahrer auf der B1 aus Möser kommend in Fahrtrichtung Burg fest, welcher auffĂ€llig schnell unterwegs war. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die Beamten auch den Grund dafĂŒr fest. Der Mann hatte sein E-Bike mittels eines Bowdenzuges und Gasantrieb modifiziert, so dass sein Fahrrad nun Höchstgeschwindigkeiten von 31 km/h, auch ohne sein Zutreten, erreichte. Auf Grund dieser Modifikation ergab sich nicht nur eine Versicherungspflicht sondern auch das Erfordernis einer Fahrerlaubnis fĂŒr das Fahrzeug. Beides konnte der Mann auf Verlangen nicht vorlegen und muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Seinen Weg musste der Mann zu FuĂ fortsetzen, da das Fahrrad vor Ort sichergestellt wurde.
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Quelle: Polizeirevier Jerichower Land am 14. September 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA
