Magdeburg. Windkraft- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zahlen sich künftig für Kommunen finanziell aus: Der Landtag hat am heutigen Donnerstag das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz verabschiedet. „Heute ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt – vor allem für unsere Kommunen und die Menschen auf dem Lande“, erklärte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto). „Der Ausbau erneuerbarer Energien wird sich künftig ganz konkret und verbindlich vor Ort auszahlen: Wir geben den Gemeinden finanzielle Gestaltungsspielräume zurück und schaffen neue Möglichkeiten, vor Ort zu investieren. Damit stärken wir kommunale Haushalte, schaffen zudem Akzeptanz für Windenergie- und Solaranlagen sowie leisten auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit.“
Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sieht vor, dass künftig bei Windenergieanlagen jährlich mindestens 5.500 Euro pro Megawatt (MW) Nennleistung an die Kommunen fließen – für ein modernes 5-Megawatt-Windrad sind das mindestens 27.500 Euro. In ertragreichen Jahren kann der Betrag aber auch höher ausfallen: Denn die tatsächlich erzeugte Strommenge wird mit 0,3 Cent je Kilowattstunde abgerechnet. Ab 1.834 Volllaststunden pro Jahr wird der Sockelbetrag überschritten – und die Kommune darf sich über noch höhere Einnahmen freuen. Läuft das Windrad beispielsweise mit 2.800 Volllaststunden, erhält die Kommune 42.000 Euro (2.800 Stunden x 5.000 Kilowatt x 0,003 Euro je Kilowattstunde).
Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen können Kommunen mit mindestens 2.500 Euro pro Megawatt-Peak planen. Bei einer Anlage mit einer installierten Leistung von 5 Megawatt-Peak fließen also mindestens 12.500 Euro jährlich. Ab 834 Volllaststunden im Jahr wird dieser Sockelbetrag überschritten; bei 1.000 Vollaststunden würden so 15.000 Euro in der Gemeindekasse landen (1.000 Stunden x 5.000 KW x 0,003 Euro/kWh).
Die Zahlungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden. Sie umfasst auch Repowering-Anlagen, also jene Anlagen, die nach einer gewissen Zeit modernisiert werden. Ausgenommen sind lediglich Bestandsanlagen, um einen Rechtskonflikt um die Rückwirkung des Gesetzes zu vermeiden. Zugleich ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil dieser Anlagen ebenfalls repowert wird – und sodann die Zahlungspflicht gegenüber der Gemeinde entsteht.
Wofür die Einnahmen verwendet werden, entscheiden die Gemeinden. Sie können die Mittel einerseits in Straßen, Radwege, Kindergärten, Sportanlagen, Spielplätze oder ähnliches investieren. Das Gesetz macht andererseits aber auch individuelle Beteiligungsmodelle möglich, die etwa vergünstigte Bürgerstromtarife oder pauschale Zahlungen an Einwohnerinnen und Einwohner vorsehen. Gemeinden und Betreiber können diese Modelle eigenständig aushandeln. Bei Windenergieanlagen sind Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern anspruchsberechtigt. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhalten diejenigen Gemeinden Zahlungen, auf deren Gebiet die Anlage steht.
Willingmann verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt beim Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit zu den Vorreitern zählt. Diese Position dürfe nicht aufgegeben werden. „Wir wollen, dass die Menschen im Land von sauberer Energieerzeugung profitieren und Unternehmen wie Investoren darauf vertrauen können, mit regenerativer Energie versorgt zu werden. Wir wollen unsere Unternehmen mit günstiger und zugleich nachhaltiger Energie versorgen, damit sie international wettbewerbsfähig bleiben“, so der Minister. Er bekräftigte zudem: „Wir werden die Uhr nicht wieder zurückdrehen und uns in neue Abhängigkeiten von fossilen Energien begeben – wir setzen stattdessen auf Fortschritt, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung. Mit dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz schaffen wir dafür jetzt einen klaren und verbindlichen Rahmen – im Interesse der Menschen im Lande.“
Weitere Informationen zum Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz finden sich im ausfĂĽhrlichen FAQ auf den Internetseiten des Energieministerium unter https://lsaurl.de/aubgesetz.
Text/Foto: Ministerium fĂĽr Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt am 11. September 2025