KriminalitÀtslage
Diebstahl von FahrrÀdern
Haldensleben/ Kronesruhe/ 01.09.2025, 21:30 Uhr- 02.09.2025, 06:35 Uhr
Unbekannte TÀter entwendeten ein Fahrrad, welches mittels Fahrradschloss gesichert abgestellt war. Die GeschÀdigte konnte das beschÀdigte Fahrradschloss sowie einen Bolzenschneider und eine Zange in der NÀhe des Tatorts auffinden. Beide GegenstÀnde wurden sichergestellt. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um das Tatwerkzeug handelt. Der entstandene Schaden belÀuft sich auf etwa 300 Euro.
Haldensleben/ Am SĂŒdhafen/ 01.09.2025, 22:00 Uhr- 02.09.2025, 06:00 Uhr
Durch unbekannte TÀter wurde das Fahrrad der GeschÀdigten entwendet, welches mittels Fahrradschloss gesichert abgestellt wurde. Es entstand ein Schaden in Höhe von 900 Euro.
Zeugen, die Angaben zu beiden Diebstahlshandlungen machen können, werden gebeten sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.
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Verkehrslage
Mehrere FahrzeugfĂŒhrer unter berauschenden Mitteln
Haldensleben/ AlsteinstraĂe/ 02.09.2025, 23:00 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Haldensleben wurde ein 21- jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer eines E- Rollers einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der ĂberprĂŒfung der Fahrtauglichkeit wurde dieser einem Urintest unterzogen, welcher positiv auf THC anschlug. Der Betroffene wurde zur Blutprobenentnahme verbracht und diesem die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde eine Mitteilung an die FĂŒhrerscheinstelle veranlasst. Gegen den 21- JĂ€hrigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
B 246/ 02.09.2025, 00:20 Uhr- 01:10 Uhr
Polizeibeamte des Polizeireviers Börde kontrollierten in der Nacht zum Mittwoch auf der BundesstraĂe zwischen Hornhausen und Oschersleben einen 21- jĂ€hrigen FahrzeugfĂŒhrer sowie eine 20- jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrerin eines E- Rollers. Diese gaben an, BetĂ€ubungsmittel konsumiert zu haben. Die DurchfĂŒhrung einer Blutprobenentnahme wurde veranlasst sowie die Weiterfahrt untersagt. Gegen beide Betroffene wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des FĂŒhrens von Kfz unter der Wirkung berauschender Mittel eingeleitet.
Beiden droht ein BuĂgeld in Höhe von bis zu 500 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie Punkte im Fahreignungsregister.
An dieser Stelle warnt die Polizei vor dem Konsum von Cannabis und anderer berauschender Mittel. Wer Alkohol, bestimmte Medikamente oder andere illegale Substanzen eingenommen hat und am StraĂenverkehr teilnimmt, gefĂ€hrdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Selbst geringe Mengen können dabei zu Ausfallerscheinungen fĂŒhren. So kann es aufgrund des Konsums von THC, dem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff, zu physischen und psychischen BeeintrĂ€chtigungen, wie einer eingeschrĂ€nkten Wahrnehmung, verringerter Aufmerksamkeit oder einer verlangsamten ReaktionsfĂ€higkeit kommen. Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, niemals unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel am StraĂenverkehr teilzunehmen!
WeiterfĂŒhrende Informationen erhalten Sie unter:
Drogen im StraĂenverkehr | polizei-beratung.de
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Quelle: Polizeirevier Börde am 03. September 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA