Monitoring: Anteil von Frauen in Führungspositionen der Landesverwaltung steigt weiter – Ziel bleibt gleichberechtigte Teilhabe

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Magdeburg. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit dem „Führungskräftemonitoring 2024″ legt das Gleichstellungsministerium eine aktuelle Bestandsaufnahme zur Geschlechterverteilung in Führungsfunktionen der Landesverwaltung, an Schulen und Hochschulen vor. Die jährlich seit 2012 vorgelegten Zahlen zeigen: Es geht voran, wenn auch langsam.

„Der Frauenanteil in gehobenen Führungsfunktionen der Landesverwaltung liegt zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 42,6 Prozent. Zu Beginn der Wahlperiode hatte er am 31.12.2021 noch 38 Prozent betragen. Diese Entwicklung ist positiv““, erklärt Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne (Foto). Besonders deutlich zeigt sich der Fortschritt auf der ersten Führungsebene – etwa bei Amtsleitungen: Hier hat sich der Anteil von Frauen seit 2021 um mehr als 10 Prozent gesteigert – von knapp 34 auf über 45 Prozent. Zählt man die Schulleitungen hinzu, die traditionell stärker weiblich besetzt sind, erreicht der Frauenanteil in Führungspositionen sogar 53,3 Prozent.

Trotz der Entwicklung mahnt Ministerin Grimm-Benne: „Unser Ziel bleibt eine echte Gleichstellung, auch und gerade im Kernbereich der Verwaltung. Wir brauchen mehr weibliche Vorbilder in Führungspositionen, die zeigen, dass Kompetenz und Durchsetzungsvermögen keine Frage des Geschlechts sind. Um Geschlechterstereotype und strukturelle Hürden abzubauen, kommt Bildungseinrichtungen, Familien und der Berufsorientierung eine zentrale Rolle zu.“ Die Landesregierung setze deshalb weiter auf gezielte Fördermaßnahmen: transparente Karrierewege, aktive Nachwuchsförderung, Mentoring-Programme und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Führungsaufgaben. „Wir brauchen eine moderne Personalpolitik, die Gleichstellung nicht nur fordert, sondern auch konsequent umsetzt“, so Grimm-Benne abschließend.

Begriffsklärung

Die Daten beziehen sich auf Führungspositionen der Landesverwaltung, zu der die Staatskanzlei, die Ministerien und ihre Geschäftsbereiche gehören. Als Führungskräfte gelten Besoldungs- bzw. vergleichbare Entgeltgruppen von A 13 Laufbahngruppe 2/2, Einstiegsamt bis B 6. Politische Funktionen wie Ministerinnen, Staatssekretärinnen, Leiterinnen von Ministerinnen- / Ministerbüros und Pressesprecherinnen werden nicht erfasst.

Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 17. Juli 2025