Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform digital um. Ab heute können alle KrankenhaustrĂ€ger im Land die angestrebten Leistungsgruppen im Bereich der vollstationĂ€ren, somatischen Versorgung beantragen. DafĂŒr stellt das Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt die Online-Plattform KLAAS (Krankenhaus-LĂ€nder-Antrags-Analyse-System) zur VerfĂŒgung. Alle betroffenen KrankenhĂ€user haben sich bereits registriert.
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) betont: âWir wollen eine moderne, verlĂ€ssliche Krankenhauslandschaft mit klaren QualitĂ€tsstandards. Mit dem digitalen Planungsverfahren erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den KrankenhĂ€usern und die Kommunikation mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt papierlos. Damit erleichtern wir nicht nur den gesamten Prozess erheblich, sondern tragen auch zu einem effizienten Gesundheitssystem bei.â Im Vorfeld erhielten potentielle Antragstellende bei einem EinfĂŒhrungstermin ausfĂŒhrliche Informationen und ErlĂ€uterungen zum digitalen Prozess. Damit werde ein weiterer Aspekt des kooperativen Prozesses zur Umsetzung der Krankenhausreform deutlich, so Grimm-Benne. WĂ€hrend des gesamten Antragsverfahrens steht den KrankenhaustrĂ€gern ein fachlicher sowie technischer Support zur VerfĂŒgung.
Im Hinblick auf die neue Bundesregierung, betont die Ministerin, brauche es die endgĂŒltigen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums zu den neuen Leistungsgruppen und hier vor allem die notwendige âBeinfreiheitâ fĂŒr die Planungsbehörden. Nur so könne die Versorgung auch im lĂ€ndlichen Raum weiterhin wohnortnah erfolgen
Hintergrund:
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes (KHVVG) fĂŒhrt zunĂ€chst 65 vorlĂ€ufige Leistungsgruppen ein. Sie bĂŒndeln die verschiedenen BehandlungsfĂ€lle in KrankenhĂ€usern. FĂŒr jede Leistungsgruppe gelten bundeseinheitliche QualitĂ€tskriterien: Diese definieren die Anforderungen an die Struktur- und ProzessqualitĂ€t und mĂŒssen von den KrankenhĂ€usern erfĂŒllt werden, um eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen zu können. Die Zuweisung einer Leistungsgruppe ist wiederum die Voraussetzung fĂŒr Abrechnungen der BehandlungsfĂ€lle in diesem Leistungsbereich. Nach den Vorgaben des KHVVG hat diese Zuordnung bis zum 31. Oktober 2026 zu erfolgen. Die zugewiesenen Leistungsgruppen gelten dann ab 2027.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht eine ĂberprĂŒfung der Krankenhausreform vor. Sollte es zu den angekĂŒndigten Ănderungen kommen, wird Sachsen-Anhalt notwendige Anpassungen am Verfahren vornehmen. Ein Abwarten auf die Regelungen des Bundes, die gleichwohl so schnell wie möglich benötigt werden, hĂ€tte jedoch die Umsetzung des KHVVG in Sachsen-Anhalt gefĂ€hrdet.
Derzeit gibt es in Sachsen-Anhalt 44 KrankenhÀuser an 53 Standorten, darunter zwei UniversitÀtskliniken und zwei Maximalversorger.
Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 18. Juni 2025