KriminalitÀtslage
Brand eines Einfamilienhauses
Badeleben/ Meisterreihe/ 15.06.2025, 14:57 Uhr
Durch die Rettungsleitstelle wurde der Brand eines Einfamilienhauses in Badeleben bekannt. Nach bisherigen Erkenntnissen dehnte sich das Feuer vom Wohnzimmer des Hauses auf zwei weitere RĂ€ume aus. Ein technischer Defekt ist nicht auszuschlieĂen. Das Wohnhaus ist derzeit nicht mehr bewohnbar und die betroffene Familie bei Nachbarn untergebracht. Der Schaden wird auf etwa 100.000 Euro geschĂ€tzt. Die Ermittlungen zur Brandursache stehen nun an.
—-
Verkehrslage
FahrzeugfĂŒhrer unter Alkohol
Haldensleben/ BĂŒlstringer StraĂe/ 15.06.2025, 20:44 Uhr
Durch Zeugen wurde bekannt, dass eine alkoholisierte mĂ€nnliche Person in einen PKW Opel eingestiegen ist. Nach ĂberprĂŒfung der Wohnanschrift und weiteren Zeugenhinweisen durch Nachbarn konnte der 44- jĂ€hrige Fahrer schlieĂlich an einer Wohnanschrift in Dahlenwarsleben festgestellt werden. Aufgrund widersprĂŒchlicher Angaben zum Alkoholkonsum wurde der Beschuldigte zur Blutprobenentnahme verbracht. Der FĂŒhrerschein des 44- JĂ€hrigen wurde beschlagnahmt und gegen diesen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
—-
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Seehausen/ RingstraĂe/ 15.06.2025, 19:56 Uhr
Ein 30- jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer wurde durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der ĂberprĂŒfung des Fahrzeugs wurde bekannt, dass der Halter des Fahrzeugs bereits im September vergangenen Jahres zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Grund der Ausschreibung ist die Durchsetzung eines Fahrverbots zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Der FĂŒhrerschein des Beschuldigten wurde vor Ort beschlagnahmt und diesem die Weiterfahrt untersagt. Es erfolgte die ErlĂ€uterung, dass das Fahrverbot fĂŒr die Dauer von einem Monat Bestand hat. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
—-
11- JĂ€hriger mit E- Scooter unterwegs
Oebisfelde/ Siedlung/ 15.06.2025, 15:58 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde in Oebisfelde ein Kind auf einem E- Scooter festgestellt, an welchem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Auf Befragung gab der Junge an, 11 Jahre zu sein und keinen Nachweis fĂŒr einen Versicherungsschutz zu haben. Weiterhin gab er an, in der NĂ€he zu wohnen. Das Kind wurde nach Hause verbracht und der Mutter ĂŒbergeben. Durch diese wurde bekannt, dass der Sohn lediglich die Erlaubnis hatte, mit dem E- Scooter auf dem privaten GrundstĂŒck zu fahren. Dessen Abwesenheit hat diese nicht bemerkt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ermittlungsverfahren wegen VerstoĂ gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren mit einem E- Scooter erst ab einer Altersgrenze von 14 Jahren erlaubt ist. Das Benutzen von Radwegen ist dabei vorgesehen, soweit diese vorhanden sind. Wer ein Kind unter 14 Jahren mit einem E- Scooter im öffentlichen StraĂenverkehr fahren lĂ€sst, muss mit einem BuĂgeld rechnen.
—-
Text/Foto: Polizeirevier Börde am 16. Juni 2025