Magdeburg (ots) – Am Freitag, den 13. Juni 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 16:40 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Durch die sich anschlieĂende ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stendal per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 37-JĂ€hrigen suchte.
Im MĂ€rz dieses Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Burg (bei Magdeburg) wegen SachbeschĂ€digung zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprĂŒnglich 50 Tagen. Da der Deutsche den auferlegten Betrag nicht beglich erlieĂ die oben genannte Staatsanwaltschaft am 11. Juni 2025 den Haftbefehl. Dies eröffneten die EinsatzkrĂ€fte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunĂ€chst mit in die RĂ€umlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg.
Den haftabwendenden Betrag von 750 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen MaĂnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 25 Tagen anzutreten. Die EinsatzkrĂ€fte informierten die ausschreibende Behörde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls.
Text/Symbolfoto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg am 15. Juni 2025