Falsche Polizeibeamte simulieren Verkehrskontrolle

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Aspenstedt – Am 10.06.2025 gegen 11:00 Uhr wurde eine 73-JĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrerin auf der B79 in der Ortslage Aspenstedt von einem augenscheinlich wirkenden Polizeifahrzeug kontrolliert. Zwei MĂ€nner in Uniform suggerierten der Frau, dass sie gegen Verkehrsregeln verstoßen hĂ€tte und ein Verwarngeld daher erhoben werden mĂŒsse. Die Frau war sich keiner Schuld bewusst. Der Frau kamen Zweifel an der wahren IdentitĂ€t der Polizeibeamten auf. Zum einen war das Fahrzeug zwar in den Polizeifarben blau und silber lackiert, es hatte jedoch kein Blaulicht. Außerdem hatte das Fahrzeug ein Kennzeichen aus dem Landkreis Delitzsch (DZ). Mit diesen Zweifeln wollte die Frau den polizeilichen Notruf wĂ€hlen, um der Sache nachzugehen. Daraufhin gaben die MĂ€nner an, die Frau nur noch mĂŒndlich zu verwarnen und fuhren weg. Die Personenbeschreibung ist wie folgt.:

1. Person:

  • mĂ€nnlich
  • scheinbares Alte, 40 Jahre
  • kurze braune Haare
  • blaue Uniform mit Basecup
  • sprach akzentfrei deutsch
  • sehr gepflegt
  • war der aktive Part bei der Kontrolle

2. Person:

  • mĂ€nnlich
  • ca. 30 Jahre alt
  • blondes gelocktes Haar
  • trug blaue Uniform mit Basecup
  • sprach akzentfrei deutsch
  • gepflegtes Äußeres

Die Polizei sucht Zeugen, die etwas beobachtet haben oder Àhnliche Erfahrungen mit einem solchen Fahrzeug gemacht haben. Hinweise nimmt das Polizeirevier Harz unter der Telefonnummer: 03941/ 674 293 entgegen.

Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und gibt folgenden Hinweis:

  • Funkstreifenwagen der Polizei in Sachsen-Anhalt haben immer ein Blaulicht auf dem Dach. Außerdem ist immer der Schriftzeug Polizei zu lesen. Die Farbe eines Funkstreifenwagens ist blau/silber/weiß mit reflektierenden gelben Streifen. Außerdem sind an den Fahrzeugen Behördenkennzeichen, die mit LSA fĂŒr das Land Sachsen-Anhalt beginnen.
  • Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie sich zusĂ€tzlich den Dienstausweis zeigen.
  • Die Polizei verlangt im Falle eines Verkehrsverstoßes kein Bargeld von Ihnen. Die Bezahlung eines Verwarngeldes ist lediglich per EC-Karte möglich. Außerdem erhalten Sie eine Quittung fĂŒr die Begleichung des Bußgeldes.
  • Sollten Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, fragen Sie nach der Dienststelle und rufen Sie dort an, um das zu ĂŒberprĂŒfen. Sie können auch jederzeit die 110 anrufen und sich vergewissern, ob die Verkehrskontrolle nicht simuliert ist.

Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Amtsanmaßung.

Text/Foto: Polizeirevier Harz am 10. Juni 2025