Tuning mit rechtlichen Folgen
Wernigerode: Am Freitag, 06.06.2025, gegen 23:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte des RK Wernigerode ein Kleinkraftrad des Herstellers Simson im Dornbergsweg. Hierbei konnten die Beamten technische VerĂ€nderungen in Form eines nachgerĂŒsteten Sportluftfilters sowie zusĂ€tzliches Tuning der Abgasanlage feststellen. Dies fĂŒhrte unweigerlich zu einer Leistungssteigerung des Kraftrades, verbunden mit der Notwendigkeit des Besitzes der Fahrerlaubnisklasse A1, die der 15-jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer aus Stapelburg nicht besitzt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, informierten die Erziehungsberechtigten und fertigten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne gĂŒltige Fahrerlaubnis.
Weiterhin fĂŒhrt dieses unsachgemĂ€Ăe Tuning auch zu einer Ănderung im Zulassungsverfahren. WĂ€hrend die ,,normaleâ Simson (Hubraum bis 50 cmÂł) mittels Versicherungskennzeichen gefĂŒhrt werden darf, unterliegt nun das getunte Kraftrad der ordnungsgemĂ€Ăen Zulassung. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung eröffnet.
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FahranfÀnger unter Alkoholeinfluss
Blankenburg (Harz) â In den Abendstunden des 06.Juni 2025 fĂŒhrten Polizeibeamte des Polizeireviers Harz allgemeine Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch.
Um 23:48 Uhr wurde ein 21-jĂ€hriger FahranfĂ€nger in der WilhelmstraĂe mit seinem Pkw Ford KA angehalten. Die Beamten stellten im persönlichen GesprĂ€ch typischen Atemalkoholgeruch fest. Nach erfolgter Belehrung Ă€uĂerte der FahranfĂ€nger aus Wernigerode, dass er vor Fahrtantritt zwei Flaschen Bier konsumiert hĂ€tte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,49 Promille.
Die Polizisten fĂŒhrten im Anschluss einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest auf der Dienststelle durch. Mit umgerechnet 0,38 Promille erfĂŒllt der Betroffene den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gem. § 24c StraĂenverkehrsgesetz, da dieser nachweislich als FĂŒhrer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen GetrĂ€nks angetreten hat.
Die Weiterfahrt wurde dem jungen FahranfĂ€nger fĂŒr mindestens vier Stunden untersagt. Laut BuĂgeldkatalog drohen dem Mann nun 250 GeldbuĂe sowie ein Punkt in der VerkehrssĂŒnderkartei in Flensburg.
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Text/Foto: Polizei