Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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Tuning mit rechtlichen Folgen

Wernigerode: Am Freitag, 06.06.2025, gegen 23:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte des RK Wernigerode ein Kleinkraftrad des Herstellers Simson im Dornbergsweg. Hierbei konnten die Beamten technische VerĂ€nderungen in Form eines nachgerĂŒsteten Sportluftfilters sowie zusĂ€tzliches Tuning der Abgasanlage feststellen. Dies fĂŒhrte unweigerlich zu einer Leistungssteigerung des Kraftrades, verbunden mit der Notwendigkeit des Besitzes der Fahrerlaubnisklasse A1, die der 15-jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer aus Stapelburg nicht besitzt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, informierten die Erziehungsberechtigten und fertigten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne gĂŒltige Fahrerlaubnis.

Weiterhin fĂŒhrt dieses unsachgemĂ€ĂŸe Tuning auch zu einer Änderung im Zulassungsverfahren. WĂ€hrend die ,,normale“ Simson (Hubraum bis 50 cmÂł) mittels Versicherungskennzeichen gefĂŒhrt werden darf, unterliegt nun das getunte Kraftrad der ordnungsgemĂ€ĂŸen Zulassung. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung eröffnet.

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FahranfÀnger unter Alkoholeinfluss

Blankenburg (Harz) – In den Abendstunden des 06.Juni 2025 fĂŒhrten Polizeibeamte des Polizeireviers Harz allgemeine Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch.

Um 23:48 Uhr wurde ein 21-jĂ€hriger FahranfĂ€nger in der Wilhelmstraße mit seinem Pkw Ford KA angehalten. Die Beamten stellten im persönlichen GesprĂ€ch typischen Atemalkoholgeruch fest. Nach erfolgter Belehrung Ă€ußerte der FahranfĂ€nger aus Wernigerode, dass er vor Fahrtantritt zwei Flaschen Bier konsumiert hĂ€tte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,49 Promille.

Die Polizisten fĂŒhrten im Anschluss einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest auf der Dienststelle durch. Mit umgerechnet 0,38 Promille erfĂŒllt der Betroffene den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gem. § 24c Straßenverkehrsgesetz, da dieser nachweislich als FĂŒhrer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen GetrĂ€nks angetreten hat.

Die Weiterfahrt wurde dem jungen FahranfĂ€nger fĂŒr mindestens vier Stunden untersagt. Laut Bußgeldkatalog drohen dem Mann nun 250 Geldbuße sowie ein Punkt in der VerkehrssĂŒnderkartei in Flensburg.

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Text/Foto: Polizei