Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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Tuning mit rechtlichen Folgen

Wernigerode: Am Freitag, 06.06.2025, gegen 23:40 Uhr kontrollierten Polizeibeamte des RK Wernigerode ein Kleinkraftrad des Herstellers Simson im Dornbergsweg. Hierbei konnten die Beamten technische Veränderungen in Form eines nachgerüsteten Sportluftfilters sowie zusätzliches Tuning der Abgasanlage feststellen. Dies führte unweigerlich zu einer Leistungssteigerung des Kraftrades, verbunden mit der Notwendigkeit des Besitzes der Fahrerlaubnisklasse A1, die der 15-jährige Fahrzeugführer aus Stapelburg nicht besitzt. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, informierten die Erziehungsberechtigten und fertigten eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Weiterhin führt dieses unsachgemäße Tuning auch zu einer Änderung im Zulassungsverfahren. Während die ,,normale“ Simson (Hubraum bis 50 cm³) mittels Versicherungskennzeichen geführt werden darf, unterliegt nun das getunte Kraftrad der ordnungsgemäßen Zulassung. Daher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung eröffnet.

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Fahranfänger unter Alkoholeinfluss

Blankenburg (Harz) – In den Abendstunden des 06.Juni 2025 führten Polizeibeamte des Polizeireviers Harz allgemeine Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch.

Um 23:48 Uhr wurde ein 21-jähriger Fahranfänger in der Wilhelmstraße mit seinem Pkw Ford KA angehalten. Die Beamten stellten im persönlichen Gespräch typischen Atemalkoholgeruch fest. Nach erfolgter Belehrung äußerte der Fahranfänger aus Wernigerode, dass er vor Fahrtantritt zwei Flaschen Bier konsumiert hätte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 0,49 Promille.

Die Polizisten führten im Anschluss einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest auf der Dienststelle durch. Mit umgerechnet 0,38 Promille erfüllt der Betroffene den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gem. § 24c Straßenverkehrsgesetz, da dieser nachweislich als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten hat.

Die Weiterfahrt wurde dem jungen Fahranfänger für mindestens vier Stunden untersagt. Laut Bußgeldkatalog drohen dem Mann nun 250 Geldbuße sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

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Text/Foto: Polizei