Nach der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ klagt die AfD gegen den Verfassungsschutz. Die Partei reichte nach eigenen Angaben am Montagmorgen ihr Klageschreiben beim Verwaltungsgericht Köln ein. WĂ€hrenddessen ging die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren weiter: GrĂŒnen-Chefin Franziska Brantner forderte GesprĂ€che dazu mit den anderen Bundestagsfraktionen.
Der Verfassungsschutz hatte am Freitag nach einer jahrelangen PrĂŒfung eine Neubewertung der AfD vorgelegt und die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Grund dafĂŒr sei eine „die MenschenwĂŒrde missachtende, extremistische PrĂ€gung der Gesamtpartei“. Bislang war die AfD nur als Verdachtsfall gefĂŒhrt worden.
Die AfD kĂŒndigte bereits am Freitag an, sich gegen die Einstufung juristisch zur Wehr zu setzen. In einer ĂŒber ihre AnwĂ€lte verbreiteten Abmahnung wurde der Verfassungsschutz aufgefordert, bis Montagmorgen eine entsprechende UnterlassungserklĂ€rung abzugeben. Sollte das nicht passieren, werde der Bundesvorstand Klage einreichen. Dieser Schritt wurde nun vollzogen.
„Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur BekĂ€mpfung und Ausgrenzung der Opposition“, erklĂ€rten die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Montag. Die Hochstufung bezeichneten sie als „schĂ€ndliches Vorgehen“, das „die Grundwerte unserer Demokratie“ untergrabe. „Wir als AfD werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen“, erklĂ€rten Weidel und Chrupalla.
In der 195-seitigen Klageschrift fordert die Partei das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz auf, es zu unterlassen, sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzuordnen. Die AfD fordert dies vor dem Verwaltungsgericht Köln sowohl per Klage als auch per Eilantrag. Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz hat in der nordrhein-westfĂ€lischen Stadt seinen Sitz. Das dortige Verwaltungsgericht hatte deshalb bereits 2022 zur Einstufung der AfD zum Verdachtsfall geurteilt – und diese fĂŒr rechtens erklĂ€rt.
Die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte am Montag, dass „in den nĂ€chsten Tagen und Wochen“ das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD ausgewertet werden mĂŒsse. Es gebe „Instrumente“, um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Hubig nannte etwa einen möglichen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung und die Frage der Besetzung von Ausschussposten im Bundestag.
Ein AfD-Verbotsverfahren hĂ€lt die SPD-Ministerin indes fĂŒr unabhĂ€ngig von den Umfragewerten der Partei. „Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhĂ€ngen, ob eine Partei mit zwei Prozent WĂ€hlern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent“, bekrĂ€ftigte sie.
GrĂŒnen-Chefin Franziska Brantner nannte den Umgang mit der AfD bereits „eine erste Probe“ fĂŒr die neue Bundesregierung. „SpĂ€testens jetzt kann und darf niemand mehr ĂŒber Normalisierung reden“, sagte sie auch mit Blick auf ĂuĂerungen von Jens Spahn (CDU). Der voraussichtlich kĂŒnftige Unionsfraktionschef hatte sich kĂŒrzlich fĂŒr eine solche Normalisierung ausgesprochen.
Brantner forderte die anderen Fraktionen im Bundestag zu GesprĂ€chen ĂŒber den Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren auf. Eine entsprechende PrĂŒfung mĂŒsse „umgehend“ erfolgen. „Lieber Herr Klingbeil, lieber Herr Merz, lassen Sie uns ĂŒber das Verbotsverfahren ins GesprĂ€ch kommen“, richtete sich Brantner an die Chefs von SPD und CDU.
Deutlicher wurde Linken-Chef Jan van Aken: „Wir brauchen jetzt endlich ein Verbotsverfahren“, sagte er am Montag. Die AfD sei „keine normale Partei“. SPD und Union hĂ€tten „offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt“, wenn sie die PrĂŒfung eines AfD-Verbotsverfahren immer noch nicht anstoĂen wollen, erklĂ€rte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 05. Mai 2025