Magdeburg. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag die Novellierung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Olaf Feuerborn (Foto l.):
„Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes stärken wir den Tierschutz und verbessern zugleich die praktische Arbeit vor Ort. Nach intensiven Gesprächen mit betroffenen Fachverbänden konnten Regelungen für eine effektivere Nachsuche verletzter Wildtiere, eine engere Zusammenarbeit benachbarter Jagdreviere sowie eine bessere Kooperation zwischen Landwirten und Jägern auf den Weg gebracht werden. Das sorgt für mehr Verantwortung und schnellere Handlungsfähigkeit im Sinne des Tierwohls. Zugleich reagieren wir auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt und schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für eine notwendige Bestandsregulierung. Im nächsten Schritt wird ein praxistauglicher Managementplan aus dem SPD-geführten Umweltministerium erwartet.“
Der wolfspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Räuscher (Foto r.), ergänzt:
„Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht setzen wir eine langjährige Forderung der CDU um. Die Wolfsdichte in Sachsen-Anhalt hat ein Maß erreicht, das zunehmend zu Konflikten in ländlichen wie auch städtischen Räumen
führt. Durch ein wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement wollen wir verantwortungsvolle Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Erhalt eines angemessenen Wolfsbestandes erreichen. Die Änderung des Jagdgesetzes Sachsen-Anhalt bedeutet nämlich nicht, wie von vermeintlichen Umweltschützern häufig behauptet, dass Wölfe nun wahllos geschossen werden dürfen.“
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Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
