Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember. Bis einschlieĂlich 31. Dezember 2024 dĂŒrfen dann Raketen, Party-Knaller, SchwĂ€rmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 verkauft werden.
Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dĂŒrfen nur an ĂŒber 18-JĂ€hrige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswĂŒrdigen HĂ€ndlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewĂ€hrleistet, dass die Feuerwerksartikel geprĂŒft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr ĂŒber an Kunden abgeben, die Ă€lter als zwölf Jahre sind.
Quelle: Handelsverband Deutschland (HDE)
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